Hamburg. Ingeborg Syllm-Rapoport durfte ihre mündliche Prüfung 1938 nicht machen, weil ihre Mutter Jüdin war. Nun wird sie nachträglich geehrt.
Wegen Nazi-“Rassengesetz“
Hamburg. Ingeborg Syllm-Rapoport durfte ihre mündliche Prüfung 1938 nicht machen, weil ihre Mutter Jüdin war. Nun wird sie nachträglich geehrt.
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