Die Kellertreppe ist abgesackt, der Garten verwildert: Das Bezirksamt und Nachbarn in Langenhorn ärgern sich über die Ruine.

Hamburg. Wenn Dieter Laumann vor seinem Reihenhaus steht und auf seine Immobilie blickt, sieht er einen gepflegten Besitz. Ordentliche Fassade, aufgeräumter Garten, schützendes Vordach. Wenn der 74-Jährige allerdings den Blick nach rechts wendet, dann ist es vorbei mit dem harmonischen Eindruck. Da schaut Dieter Laumann auf ein ungepflegtes Haus, das seit fast 20 Jahren leer steht und mittlerweile unbewohnbar ist.

"Bis 1994 war das Haus bewohnt", sagt Laumann. "Seitdem gammelt es vor sich hin." Der Rentner und seine Frau Wiebke Thede-Laumann, 67, hätten das Haus neben ihnen in der Langenhorner Siedlung Holitzberg schon damals gerne gekauft und einen Durchbruch gemacht. "Aber der damalige Besitzer wollte nicht", sagt Dieter Laumann. "Stattdessen haben wir jetzt eine Ruine als Nachbar."

Die Kellertreppe ist abgesackt, im verwilderten Garten steht kniehoch das Gras, im Winter wird der Fußweg vor dem Haus nicht gestreut. Fenster und Haustür sind verrottet. Im Gebäude gibt es weder Küche noch Bad, Gas und Wasser sind abgedreht.

Harald Luft wohnt mit seiner Frau Ruth, beide 81, in einem sehr gepflegten Reihenhaus in der Langenhorner Siedlung. Und der Diplom-Ingenieur hat sich mehrfach an das Bezirksamt Nord als zuständige Behörde gewandt. "Es erscheint unverständlich, dass man mitten in einem geordneten Wohnumfeld eine Immobilie offenbar einfach verfallen lassen darf", sagt der Pensionär.

Auch dem Bezirksamt ist das Reihenhaus ein Dorn im Auge. "Wir waren mit dem vorherigen Eigentümer - einem Handwerker - wegen verhängter Zwangsmittel vor Gericht", sagt Bezirksamtssprecher Peter Hansen. "Diese mussten wir teilweise zurücknehmen, und am Ende der juristischen Auseinandersetzung regte das Verwaltungsgericht einen Vergleich an, der angenommen wurde."

Das Ehepaar Laumann weiß, dass das verfallene Reihenhaus im Sommer durch einen Makler an eine Dame verkauft wurde. Aber die habe bis jetzt auch nichts gemacht. Dazu Peter Hansen: "Die neue Eigentümerin muss nun als Rechtsnachfolgerin tatsächliche und rechtliche Möglichkeiten erhalten, den Leerstand zu beseitigen und das Reihenhaus wieder bewohnbar zu machen. Dafür hat sie ein halbes Jahr Zeit." Aber diese Frist ist nun auch schon fast vorbei.