Hamburg. Ebenso wie sein Ex-Boss Danny D. wurde Angeklagter wegen Rauschgifthandels verurteilt. Gericht ordnet Einziehung hoher Geldsumme an.

Er agierte im Dunstkreis jenes Mannes, der als „Drogenpate von Europa“ gilt: Jetzt wurde Frank N. (Name geändert) wegen bandenmäßigen Handelns mit Betäubungsmitteln selber verurteilt. Das Landgericht Hamburg verhängte gegen den 39-Jährigen eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Darüber hinaus ordnete die Kammer eine Einziehung von knapp 950.000 Euro an.

Ebenso wie sein „Boss“ Danny D. aus Duvenstedt, der mittlerweile eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und vier Monaten verbüßt, gehörte der jetzt verurteilte Frank N. den Ermittlungen zufolge zu einem internationalen Netzwerk, das im großen Stil mit Kokain, Amphetaminen und Marihuana handelte – mit Verbindungen in Teilen von Europa und nach Südamerika. Doch schließlich wurde die Drogendealer-Bande zerschlagen.

Kiloweise Kokain: 39-Jähriger war Kurier des „Drogenpaten von Europa“

Laut Anklage im Prozess handelte der Hamburger Frank N. von Frühjahr bis Juni 2020 mit Kokain, Marihuana und Amphetamin im bis zu dreistelligen Kilogrammbereich. Dabei habe der Chef der Bande, Danny D., die Betäubungsmittel im europäischen Ausland oder in Südamerika gekauft und die Einfuhr nach Deutschland organisiert.

Frank N. wurde vorgeworfen, in Hamburg als „Bunkerhalter“ fungiert und die Übergaben an die Abnehmer als sogenannter „Kurier“ im Hamburger Stadtgebiet durchgeführt zu haben. Dabei habe der 39-Jährige beispielsweise 50 Kilo Kokain übergeben bekommen und zwischengelagert, bis er die Drogen dann an einen weiteren Kurier übergab. In weiteren Fällen soll ähnlich vorgegangen worden sein.

„Drogen-Kurier“: Deal über Strafmaß schon zu Prozessbeginn ein Thema

Laut Ermittlungen erzielte die Bande allein in den wenigen Monaten durch den Verkauf von Betäubungsmitteln Einnahmen in Höhe von mehr als einer Million Euro. Wesentlich zu dem Schlag gegen die Bande und letztlich zur Festnahme von Frank N. hatte die Entschlüsselung von EncroChat-Daten, einer Art WhatsApp für Verbrecher, beigetragen. Mit dem Knacken der Verschlüsselungssoftware im Jahr 2020 konnte die Polizei Chats von etlichen Personen verfolgen, die sich im Wesentlichen zu Drogen- und Waffengeschäften verabredeten.

In dem Prozess gegen Frank N. war schon zu Beginn eine Verständigung, also ein sogenannter „Deal“, ins Auge gefasst worden. Eine Verständigung zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft sieht vor, dass schon relativ früh in einem Verfahren ein bestimmter Strafrahmen für einen Angeklagten festgelegt werden kann, vorausgesetzt, er legt ein umfassendes Geständnis ab. Dabei hatte das Gericht eine Strafe als angemessen bezeichnet, die für Frank N. von sechs Jahren und drei Monaten bis sieben Jahren und drei Monaten liegen könnte. Daraufhin hatte die Verteidigung des 39-Jährigen angekündigt, er werde die Vorwürfe wohl einräumen.