Hamburg. Die Bürgerschaftsfraktion hatte einen Eilantrag gestellt und ist vorerst gescheitert. Beendet ist der Streit damit nicht.

Die AfD-Fraktion in der Bürgerschaft ist mit ihrem Versuch, sich auf juristischem Weg Zugang zum Bürgerhaus Wilhelmsburg zu verschaffen, gescheitert. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen Eilantrag der Fraktion abgelehnt, mit dem diese die Stadt aufgefordert hatte, ihren Einfluss auf den Stiftungsrat der Einrichtung geltend zu machen.

Das Gremium hatte mehrfach Anträge der AfD, im Bürgerhaus politische Veranstaltungen durchzuführen, abgelehnt. Zur Begründung hieß es, man habe Sorge, dass die Vermietung von Räumlichkeiten an die AfD die erfolgreiche Arbeit der Einrichtung als Bürger- und Begegnungsstätte erschweren oder sogar beschädigen könnte.