Neustadt. Nach dem Streit um die Mietverträge, die die Stadtentwicklungsgesellschaft Steg an die neuen Mieter des Gängeviertels ausgegeben hat, und dem Planungsstopp, den Vertreter des Gängeviertels und der Bezirk Mitte für weitere Sanierungsarbeiten vereinbart haben, sollen nun drei Arbeitsgruppen die strittigsten Punkte klären. Das gab die Initiative „Komm in die Gänge“ am Freitag bekannt.
Zunächst müsse über die Selbstverwaltung und Genossenschaftsbindung besprochen werden, heißt es in einer Pressemitteilung. Hintergrund: Kurz nach Unterzeichnung der Mietverträge für das „Kupferdiebehaus“, das Anfang des Jahres bezugsfertig war, habe die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) der Initiative eine rechtliche Stellungnahme vorgelegt, wonach eine genossenschaftliche Bindung wegen eines bestehenden Modernisierungsvertrages ausgeschlossen sei. Dieser Vertrag, der die Förderbedingungen regelt, sei ohne ihr Wissen von der Steg und der Hamburgischen Investitions- und Förderbank unterzeichnet worden, so die Initiative. Für sie sei die Genossenschaftsbindung aber „unabdingbarer“ Teil der Selbstverwaltung.“
„Nur mit dem nötigen Eigenkapital können wir das Quartier selbst verwalten oder in eigentumsähnliche Verhältnisse überführen.“ Darüber hinaus funktioniere das Konzept des gemeinschaftlichen Lebens, Wohnens und Arbeitens nur mit ehrenamtlichem Engagement. Es gehe also nicht nur darum, wer im Gängeviertel wohnen werde – das entscheidet eine Kommission mit Vertretern der Stadt und der Initiative –, sondern auch, wie dort miteinander gelebt werde.
Ein weiterer zu klärender Punkt ist der Status der „Fabrique“ nach Beendigung der Sanierung. Die ehemalige Gürtel- und Schnallenfabrik wird derzeit zu einem soziokulturellen Zentrum umgebaut. „Damit es uns möglich ist, die Räume für die Öffentlichkeit zu erhalten, kämpfen wir für eine mietfreie Lösung“, fordert die Initiative.
Vorstellbar sei, die Räume weder als Gewerbe- noch als Wohnfläche zu nutzen, sondern „durch ehrenamtliche Arbeit mit Inhalt zu füllen und zu betreiben.“ Die dritte Arbeitsgruppe soll sich mit der Zukunft des Viertels und der Eigentumsfrage beschäftigen. Die Initiative hat von Beginn an ein Erbbaurecht gefordert, da das Gängeviertel im Besitz der Stadt bleiben soll. Jetzt sei aber „das Vertrauen, das Gängeviertel künftig auch ohne förmlichen Eigentumstitel in Selbstverwaltung gestalten zu können, grundlegend erschüttert“. Daher wolle man jetzt auch andere Optionen prüfen. „Denkbar wäre etwa ein Kauf durch die Genossenschaft oder die Überführung in eine Stiftung.“, so die Aktivisten. Aber auch andere Modelle würden geprüft.
„In einem Gängeviertel, das in Zukunft von der Steg verwaltet wird, verödet alles Potenzial, das in diesem Viertel wohnt“, befürchtet die Initiative. Die „Vision Gängeviertel“ könne nur realisiert werden, wenn eine Genossenschaft die Selbstverwaltung ermögliche. Dies ist allerdings laut Stadt rechtlich nicht möglich. Der Gängeviertel-Verein könne gar nicht wie eine Wohnungsbaugenossenschaft auftreten, da ihr dafür das Wohnungseigentum fehle, schließlich gehört das Viertel der Stadt. Hinzu kommt: Öffentlich geförderter Wohnraum, wie er im Gängeviertel angeboten werden soll, dürfe nicht mit anderen Bindungen, wie in diesem Falle einer Genossenschaftsbindung, angeboten werden.
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