Der Schöffe erschien am Montag nicht zu einem Prozess. Auf Nachfrage des Richters erklärte der Mann, er sei Steuerzahler und habe eine Familien zu ernähren. Prozess musste verschoben werden.

Neustadt. Wer zum ehrenamtlichen Richter berufen wird, hat Pflichten. Dazu zählt unter anderem: Schöffen müssen an der Verhandlung teilnehmen. Nur mit einem triftigen Grund dürfen sie einem Prozess fernbleiben.

Mit seinem unentschuldigten Fehlen hat ein Schöffe am Montag für einen Eklat im Amtsgericht gesorgt. Angeklagt war ein 52 Jahre alter Kneipier wegen Vergewaltigung. Er soll einer 29-Jährigen in der Restaurantküche zunächst Kokain gegeben und an ihr trotz heftiger Gegenwehr "sexuelle Handlungen" vorgenommen haben. Doch der Schöffe kam und kam nicht.

Um die Sache aufzuklären, rief der Richter ihn aus dem Hinterzimmer an. Wenig später kehrte er - sichtlich geschockt - zurück. "So etwas habe ich noch nicht erlebt." Der Schöffe habe ihm mitgeteilt, er sei Steuerzahler und als Selbstständiger in der Gartenbranche tätig, er habe eine Familie zu ernähren. Deshalb werde er nicht kommen. Folge: Der Prozess musste verschoben werden. Gegen den Schöffen verhängte der Richter ein Ordnungsgeld von 500 Euro und brummte ihm die Kosten für die Terminverschiebung auf.