Bergedorf. Kleine private Osterfeuer dürfen abgebrannt werden. Allerdings nur, wenn die geltende Corona-Verordnung eingehalten wird.
Brauchtum
Osterfeuer sind nur im engsten Familienkreis erlaubt
Von Lena Diekmann
Bergedorf. Kleine private Osterfeuer dürfen abgebrannt werden. Allerdings nur, wenn die geltende Corona-Verordnung eingehalten wird.
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