Oberverwaltungsgericht

Windkraft siegt gegen Storchenhorst

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Thomas Heyen
Ein Bild vom Frühjahr 2016: Der umstrittene Storchenhorst am Ochsenwerder Landscheideweg wird von den Nabu-Mitgliedern Jürgen Pelch (rechts) und Dieter Wichhorst repariert.

Ein Bild vom Frühjahr 2016: Der umstrittene Storchenhorst am Ochsenwerder Landscheideweg wird von den Nabu-Mitgliedern Jürgen Pelch (rechts) und Dieter Wichhorst repariert.

Foto: Thomas Heyen

Ochsenwerder. Umstrittenes Nest am Ochsenwerder Landscheideweg muss nun abgedeckt werden. Eigentümer lassen sich weiter juristisch beraten.

Ochsenwerder.  Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat der Beschwerde des Ehepaares Claussen nicht stattgegeben. Lena und Heino Claussen müssen nun den Storchenhorst auf ihrem Grundstück am Ochsenwerder Landscheideweg abdecken. Die Planung für den Bau von zwei neuen Windkraftanlagen – 650 und 970 Meter von dem Horst entfernt – wird wieder aufgenommen. Drei weitere Windräder sollen bereits Ende August aufgebaut werden.

„Ungenehmigter Mast mit Storchenhorst“

Die Claussens haben sich gegen eine Aufforderung des Bezirksamtes gewehrt, einen „ungenehmigten Mast mit Storchenhorst“ abzudecken. Der Bezirk hat die Forderung damit begründet, dass es für den Storchenmast keine Baugenehmigung. gebe Es ist allerdings auch die erste Genehmigung gewesen, die jemals für ein Storchennest in Hamburg eingefordert wurde.

Weil ihr Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, strengte der Anwalt der Claussens ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht an. Gegen die Ablehnung legten die Eheleute Beschwerde ein.

„Letztlich vermögen die Antragsteller . . . nicht die Abwägung des Verwaltungsgerichts zu erschüttern, wonach vor allem das öffentliche Interesse an dem Einsatz erneuerbarer Energieträger zur Stromerzeugung die sofortige Vollziehung der Nutzungsuntersagungsverfügung rechtfertigt“, heißt es in der Begründung des OVG.

„Wir lassen uns weiter juristisch beraten“, sagt Heino Claussen. Der Horst werde nun jedoch abgedeckt. Die Frage, warum für ihn eine Baugenehmigungen notwendig sein soll, ist juristisch nicht abschließend geklärt.

Zwangspause kommt die Betreiber teuer

Die NET Windenergie GmbH plant alle Anlagen in Ochsenwerder, ist später einer von vier Betreibern. Sie hat die Zwangspause viel Geld gekostet. Auch die EEG-Vergütung falle geringer aus, weil die Anlagen verspätet Strom liefern werden. Denn mit ihrer Planung könne erst jetzt begonnen werden – und die „wird Monate dauern“, sagt Jens Heidorn (NET Windenergie). „Wir können erst jetzt loslegen, da Betriebseinschränkungen drohten.“ Die Anlagen würden sich frühestens im Sommer 2018 drehen.

„Hier wurde ein Horst instrumentalisiert“

Sie seien selbst „Storchenfreunde“, sagt Heidorn. „Aber hier wurde ein Horst instrumentalisiert. Wäre er von Störchen angenommen worden, wäre zumindest eine Anlage nicht gebaut worden.“