Ochsenwerder. Leena Claussen konnte ihren Mann Heino (beide 57) vor vier Jahren davon überzeugen, auf dem Grundstück des Ehepaares einen Horst für Störche zu bauen. Die gebürtige Finnin, die seit 35 Jahren in Bergedorf lebt, kannte die Tiere in ihrer Heimat nur aus Büchern, ist fasziniert von ihnen. Der etwa acht Meter hohe Horst wurde errichtet und schon kurz darauf ließen sich zwei Störche darin nieder.
Auf Störche folgten Mehlgänse
Im Jahr darauf (2013) gab es dann den ersten Bruterfolg. 2014 war wieder ein Paar in dem Horst zu beobachten. „Nur im vergangenen Jahr haben Mehlgänse den Horst für sich in Beschlag genommen. Die haben sogar gleich zweimal darin gebrütet – zum Sommeranfang und -ende“, sagt Leena Claussen.
Doch in diesem Jahr werden weder Störche noch Gänse ihren Nachwuchs in dem Horst am Ochsenwerder Landscheideweg aufziehen. Die Claussens erhielten vor wenigen Tagen ein Einschreiben von der Umweltbehörde, eine „Sofortige Vollziehung“.
Demnach müssen sie den (unbewohnten) Horst binnen einer Woche abbauen beziehungsweise so abdecken, dass Vögel sich nicht mehr in ihm niederlassen können. Grund für den Behördenbescheid sind die neuen Windspargel, die 2017 als Ersatz für alte Anlagen errichtet werden sollen (wir berichteten).
1000 Meter als Mindestabstand
In 650 Metern Entfernung wird das nächstgelegene der fünf neuen Windräder am Ochsenwerder Landscheideweg errichtet, ein weiteres 970 Meter von dem Horst entfernt. Doch der vorgeschriebene Mindestabstand liegt bei 1000 Metern. Deshalb gebe es laut der Mitarbeiterin der Staatlichen Vogelschutzwarte im Naturschutzamt der Umweltbehörde, die den Brief unterzeichnet hat, ein „signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“.
Leena Claussen ärgert sich über die rigorose Vorgehensweise der Behörde: „Schließlich steht unser Horst seit 2012, während die neuen Windräder noch gar nicht existieren.“ Das Ehepaar Claussen will nun Widerspruch gegen die Verwaltungsanordnung einlegen, sich juristisch beraten lassen. „Der Horst ist der Behörde seit Jahren bekannt. Trotzdem schicken die plötzlich diese Anweisung. Das ist doch Schikane“, sagt Leena Claussen.
Plastikplane deckt den Mast ab
Trotz allen Ärgers fügte sich das Ehepaar vorerst der behördlichen Anweisung – und rief die Feuerwehr. Männer der FF Neudorf rückten mit einer dreiteiligen Schiebeleiter an. Marcel Kühmel (20) kletterte hoch und befestigte in acht Metern Höhe eine Plastikabdeckung über dem Horst. Sie ist mit vier langen Bändern am unteren Ende des Pfahls festgebunden.
„Der Horst soll schon jetzt unbrauchbar gemacht werden, weil Storchenpaare jährlich an den gleichen Ort zurückkehren“, sagt Björn Marzahn, Sprecher der Behörde für Umwelt und Energie (BUE). Dadurch sei das Risiko geringer, dass Störche im kommenden Jahr, wenn die neuen Windkraftanlagen stehen, gefährdet würden. Ein wichtiges Argument für die Anweisung zum Abbau sei laut Marzahn, dass es „ausreichend Horste in der näheren Umgebung gibt, die nicht jedes Jahr genutzt werden“. Entscheidungen über den Fortbestand von Horsten würden bei der Ausweisung von Gebieten für Windkraftanlagen generell in Zusammenarbeit mit dem Nabu (Naturschutzbund) fallen.
Immer wieder müssen Horste weichen
In den Vier- und Marschlanden müssten immer wieder mal Horste auf Anweisung der Behörde abgebaut werden, weil sie zu nah an Windrädern stehen. „In den vergangenen zwei Jahren waren drei Horste betroffen“, sagt Marzahn.
Dass das Behördenschreiben so „hart rüberkam“, liege in der Natur der Sache: „Auch aus juristischen Gründen muss so eine Verwaltungsanordnung ausführlich begründet sein“, sagt Marzahn.
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