Betr.: “Ein Jammer - Häuser stehen leer und verfallen zusehends“, Vier- und Marschlande-Seite vom 27. 3. 2015

Betr.: "Ein Jammer - Häuser stehen leer und verfallen zusehends", Vier- und Marschlande-Seite vom 27. 3. 2015

Seit über zwei Jahren befasse ich mich als Architekt mit den Problemen der in den Vier- und Marschlanden verfallenden Häuser und Gewächshäuser vormaliger Bauernhöfe und Gartenbaubetriebe. Wenn Herr Dr. Aholt zum Thema hier ausführt, dass Leerstände gemeldet werden müssen, spätestens nach vier Monaten, weil ansonsten hier die Wohnraum-Zweckentfremdung gegeben sei, ist dieses nicht nur zynisch, sondern zeigt auch die Denke des Bezirksamtes zum Thema insgesamt.

Mal abgesehen davon, dass in den Vier- und Marschlanden enorm viel mehr Leerstände und verfallende Gebäude vorhanden sind als Ihr Artikel erahnen lässt, sind dem "Zentrum für Wirtschaftsförderung (!), Bauen und Umwelt" (WBZ) diese größtenteils sehr wohl bekannt. Allein schon über die von dort abgelehnten Bauvoranfragen und Bauanträge, mit denen die Eigentümer immer wieder versuchen, ihre verfallenden Gebäude zu retten bzw. wieder einer sinnvollen Nutzung zuzuführen.

Es ist ja nicht so (wie Ihr Artikel implizieren mag), dass Eigentümer die Gebäude gern verfallen lassen. Im Gegenteil! Aber die (bekannte!) Situation der durch Politik und Weltmarkteinflüsse immer unwirtschaftlicher werdenden Bauernhöfe und Gartenbaubetriebe zwingt heute immer häufiger zu Betriebsaufgaben bzw. Insolvenzen. Zusammenschlüsse zu noch einträglichen Großbetrieben sind vielen Höfen gegebener Topographien u. a. wegen vielerorts nicht möglich. Und wo kein Geld mehr verdient werden kann, kann auch nicht mehr in den Erhalt der Gebäude investiert werden. Dafür nötiges Geld kann dann meist nur noch von außerhalb durch Investoren kommen.

Nur werden diese durch die rigide Genehmigungspraxis und die sich oft über Monate, ja Jahre hinziehenden Verfahren des WBZ - sowohl meine Kollegen wie auch ich selbst können davon ein Lied singen - abgeblockt. Meist sind es hier die Doktrin/en zur Straßenrandbebauung, die viel zu restriktiven Auslegungen der Außengebietsbestimmungen (§ 35 Baugesetzbuch), B-Pläne, die sich nur am Bestand orientieren, der Denkmalschutz oder auch die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung, die von dort zu K.-o.-Kriterien ausformuliert werden.

Es ist schon auffällig, dass von den hiesigen Genehmigungsbehörden in den Anträgen einzig nach Gründen für Versagungen gesucht wird (Beispiele hierzu sind vorlegbar). In den Behörden jenseits von Elbe und Sachsenwald dagegen nach Möglichkeiten, etwaige solche durch Klären von Ausnahmen und Befreiungen zu handhaben und Genehmigungen so zu ermöglichen. Weiter noch: Während man dort das Gespräch miteinander sucht, bekommt man von den hier Zuständigen nicht einmal Antwort auf (Ein-)Schreiben bzw. Rückrufe auf telefonische Bitten danach.

Und leider ebenso wenig bekommen die Eigentümer der hier thematisierten Gebäude überhaupt eine bezirkliche Unterstützung gegen all diese (kapital-)verhindernden Restriktionen. Lieber schwingt man die (Zweckentfremdungs-)Keule gegen sie!?

Wirtschaftsförderung (und damit das Erhalten der besagten Gebäude) geht anders...

Peter Schwenne

22117 Hamburg

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