Flüchtlinge: Es gibt Zweifel, ob die Container Ende September am Sülzbrack wirklich weichen

Die Absicht der Stadt Hamburg, Ende März auf dem Platz Auf dem Sülzbrack eine Zentrale Erstaufnahme für 300 Flüchtlinge einzurichten, ist in aller Munde. Die Tagesordnung für den Stadtentwicklungsausschuss heute Abend wurde spontan geändert, an Platz eins rückt die Information vonseiten der Innenbehörde zu diesem Thema. Die Mitglieder des Regionalausschusses sind eingeladen. Die Sitzung ist öffentlich (18 Uhr, Rathaus, Wentorfer Straße, großer Sitzungssaal).

Unterdessen haben die Christdemokraten Dennis Gladiator und Jörg Froh schriftliche Kleine Anfragen an Senat und Bezirksversammlung gerichtet. Sie wollen unter anderem wissen, wann der Beschluss der Lenkungsgruppe geändert wurde, dass die Fläche am Sülzbrack nicht ins Notprogramm genommen werde. Die CDU plädiert für kleinere Unterbringungseinheiten, hält die Fläche am Sülzbrack für ungeeignet und die Anzahl von 300 Plätzen für viel zu groß. "Außerdem habe ich große Zweifel, dass die zeitliche Begrenzung bis September ernst zu nehmen ist", sagt der Bürgerschaftsabgeordnete Dennis Gladiator.

Auf diese Zusage aber möchte die Kirche bauen. Dann könnte den Flüchtlingen geholfen und das Erntedankfest wie gehabt gefeiert werden: "Das wäre ein wunderbarer Kompromiss", sagt Pastor Gottfried Lungfiel von der St.-Severini-Gemeinde. "Wir wollen uns mit darum kümmern, dass sich die Menschen willkommen fühlen." Ein entsprechender Arbeitskreis sei im Entstehen.

Auch Peter Gabriel (SPD) will darauf dringen, dass der Termin zum 30. September eingehalten wird. Wie wahrscheinlich es ist, dass die Zentrale Erstaufnahme dann weicht, möchte er von den Verantwortlichen hören, die am Dienstag, 10. März, in der Schule Zollenspieker die Bürger informieren wollen (18 Uhr, Kirchenheerweg 223). Er könne nachvollziehen, dass die Menschen überrascht seien, dass so zügig eine Erstaufnahme auf dem Sülzbrack entstehen soll: "Aber was sollen wir machen. Ich kann es nicht ändern, und die Flüchtlinge müssen untergebracht werden." In jüngster Zeit waren das in Hamburg bis zu 170 täglich.

Die Innenbehörde beruft sich auf das Polizeirecht (Paragraf 3, Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung), um eine Obdachlosigkeit der Asylsuchenden abzuwenden. Bei dieser Notfallentscheidung hat der Bezirk kein Mitspracherecht. Sie gilt, solange sich die Situation nicht entschärft. Der Regionalbeauftragte Uwe Czaplenski verspricht aber, dass die Verwaltung "ihre Hausaufgaben" machen werde, um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Man sei bereits mit den Veranstaltern im Dialog, die den Platz Auf dem Sülzbrack nutzen wollten, schaue auch nach Parkplatz-Alternativen.