Bergedorf/Ochsenwerder (hy). Auch während der Zwangsversteigerung konnten sich die beiden Eigentümerinnen des Grundstücks mit drei Holzhäusern am Overwerder Bogen nicht auf einen Preis einigen.

Die Versteigerung vor dem Bergedorfer Amtsgericht endete gestern ohne den Verkauf des schlauchförmigen Grundstücks, das bei Hochwasser überflutet wird.

Die eine Eigentümerin, Frau E., - sie besitzt drei Achtel des Grundstücks - möchte verkaufen, die andere, Frau Z., - ihr gehören fünf Achtel - will dort wohnen bleiben. Frau E. möchte ihren Anteil gern an Frau Z. verkaufen, doch die Frauen, die eine Erbengemeinschaft bilden, konnten sich bisher nicht auf einen Preis einigen.

Ein gerichtlich bestellter Gutachter hatte den Verkehrswert des 1458 Quadratmeter großen Grundstücks auf 102 000 Euro bestimmt. Doch selbst 50 Prozent des Verkehrswertes, die gestern die Mindestgebotsgrenze darstellten, waren für Frau Z. uninteressant. Die 30-minütige "Bieterstunde" verstrich ohne dass ein einziges Gebot abgegeben wurde.

Allerdings wurden in der Zeit viele Gespräche geführt, auch zwischen Frau Z. und dem Ehemann von Frau E., der seine Frau vor Gericht vertrat. Schließlich nannte Herr E. nach einem Telefonat mit seiner Frau die Summe 15 000 Euro. Frau Z. ging auch darauf nicht ein. Sie konnte sich mit E. nicht über die Aufteilung der "Nebenkosten" in Höhe von mehreren Tausend Euro - darunter Gerichts- und Notarkosten - einigen. Ob es einen neuen Versteigerungstermin geben wird, ist unklar.