Gewerbeauskunft-Zentrale muss Geld zurückerstatten

Dirk Sannmanns Beharrlichkeit zahlte sich für seine Mandanten aus. Der Rechtsanwalt aus Kirchwerder riet ihnen, sich gegen das Geschäftsgebaren der "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" zu wehren und bereits gezahlte Beträge zurückzufordern. Das Amtsgericht Düsseldorf gab ihnen recht.

Hinter der Gewerbeauskunft-Zentrale verbirgt sich die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit Sitz in Düsseldorf, deren Geschäfte Sebastian Cyperski führt. Sie verschickt behördlich anmutende Schreiben, in denen Betrieben ein Eintrag angeboten wird, mit dem sie sich im Internet empfehlen können. Füllt der Firmeninhaber das Formular mit seinen Daten aus und schickt es unterschrieben zurück, flattert ihm wenige Tage später eine Rechnung über 569,06 Euro ins Haus. Zahlt er diesen Betrag nicht, folgen in der Regel "diverse aggressive Mahnschreiben", sagt Sannmann.

Auch in den Vier- und Marschlanden fielen und fallen Firmeninhaber immer wieder auf diese betrügerische Masche herein. Denn es bleibt nicht bei dieser einmaligen Geldforderung. Wer sich den klein gedruckten Text des Formulars genau durchliest, stößt auf folgenden Satz: "Durch die Unterzeichnung wird der Basiseintrag für zwei Jahre verbindlich bestellt." Danach wären zwei Mal 569,06 Euro zu entrichten.

Der Rechtsexperte sieht jedoch keinerlei Zahlungsverpflichtung. "Der Hinweis ist derart versteckt, dass er nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch unter die 'Überraschenden Klauseln' fällt und von daher unwirksam ist", sagt Sannmann. Zumal viele Anbieter die Veröffentlichung solcher Daten kostenlos anböten.

Das Amtsgericht Düsseldorf folgte Sannmanns Argumentation. Die Gewerbeauskunft-Zentrale legte jedoch gegen das Urteil fristgerecht Berufung ein. Das Landgericht Düsseldorf, die nächsthöhere Instanz, wies aber bereits beim ersten Termin den Prozessbevollmächtigten der Gewerbeauskunft-Zentrale ausdrücklich darauf hin, dass es die Argumentation des amtsgerichtlichen Urteils unterstütze und entsprechend die Berufung abweisen werde. "Daraufhin zog die Gewerbeauskunft-Zentrale die Berufung zurück", sagt Sannmann, "um kein ablehnendes Urteil zu kassieren, das nachteilig bei der weiteren Geltendmachung ihrer Forderungen gewesen wäre."

Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf rechtskräftig. Die Gewerbeauskunft-Zentrale muss nun das bereits gezahlte Geld zurückerstatten und die Gerichtskosten tragen. "Solche dubiosen Machenschaften sind nur dadurch zu unterbinden, dass man sich wehrt", sagt der Rechtsanwalt, der sich über seinen Erfolg freut.