Hochwasser: Experten informieren

Die Ausweisung neuer Überschwemmungsgebiete (ÜSG) in Hamburg verunsichert viele Hauseigentümer. Schließlich bedarf es bei Um-, An- und Neubauten spezieller Genehmigungen. In der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) informierten Experten gestern in einem "Hintergrundgespräch" über die Ausweisung der elf neuen Gebiete, die sich auch an Dove- und Gose-Elbe sowie Brookwetterung befinden.

"Wir wollen mit den ÜSG Hochwassergefahren vermeiden und reduzieren, auch ein Bewusstsein für die drohende Gefahr schaffen", sagt Wolfgang Meier vom Amt für Umweltschutz. An der "vorläufigen Sicherung" der ÜSG lässt sich nichts mehr ändern - sie sind seit einem Senatsbeschluss vom 16. Juli Fakt. Allerdings können sie nachträglich verkleinert werden - etwa, wenn, wie in den Vier- und Marschlanden geplant, neue Schöpfwerke gebaut wurden.

Denn solche Bauten können die Stärke eines Binnenhochwassers stark verändern. "Zu einer kompletten Rücknahme der ÜSG-Ausweisung wird es sicherlich nicht kommen. Denn die Pumpen dieser Schöpfwerke sind auf 50 Jahre ausgelegt - und nicht auf 100", sagt Prof. Dr. Gabriele Gönnert, im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) für Binnenwasserhochschutz zuständig.

Im Wasserhaushaltsgesetz ist vorgegeben, dass ein Überschwemmungsgebiet mindestens den Bereich umfassen muss, der im statistischen Mittel einmal in hundert Jahren von einem Binnenhochwasser betroffen ist. Die Wahrscheinlichkeit wird anhand der Topografie und der Niederschlagsdaten für die einzelnen Flächen ermittelt.

Die Europäische Union hat nach Jahrhundertfluten und Hochwassern, ausgelöst durch Starkregen, die europaweit Milliardenschäden anrichteten, die Ermittlung von "Risikogebieten" gefordert. Das Wasser müsse sich ausbreiten können, um so weniger Schaden anzurichten. "Schäden von Menschen und Gütern sollen durch die ÜSG abgewendet werden", sagt Meier. Sein Kollege Olaf Simon fügt hinzu: "Es geht auch um Nachbarschaftsschutz - so zu bauen, dass die Nachbargrundstücke nicht überflutet werden."

Für Häuser in ÜSG gibt es einen Bestandsschutz, betont Meier. "Grundeigentümer werden nicht enteignet", sagt er. In Hamburg sind 2800 Einwohner in den sechs bereits seit den 70er-Jahren bestehenden ÜSG und 2300 Menschen in den neuen ÜSG betroffen. In den Regionen gibt es 2200 Flurstücke, auf denen 500 Wohngebäude stehen. Sie gehören der Stadt und rund 1000 Privateigentümern. "Insgesamt sind etwa elf Quadratkilometer betroffen, 1,55 Prozent der Landesfläche", sagt BSU-Sprecher Volker Dumann.

Ein Experten-Arbeitskreis befasst sich mit Fragen, die die Hauseigentümer bewegen. Bis zum Jahresende sollen alle Details geklärt sein. Meier: "Unter anderem wollen wir das Pflanzen von Büschen und Bäumen ermöglichen. Auch der Neubau eines Hauses nach Abriss soll ohne Ausnahmeantrag möglich sein." Spätestens alle sechs Jahre wird überprüft, ob die ÜSG-Grenzen noch aktuell sind.

Bei der Telefonhotline der Stadt hätten sich laut Dumann erst etwa 20 Anrufer gemeldet. Unter der Nummer (040) 428 40 26 57 werden montags, 14 bis 15 Uhr, mittwochs, 9 bis 10 Uhr, und donnerstags, 15.30 bis 16.30 Uhr, Fragen zu den ÜSG beantwortet. Noch bis zum 31. Oktober können die Bürger Stellungnahmen einreichen. Dies haben laut Dumann bisher gut 200 Hamburger getan. "Neue Erkenntnisse werden bis ins Detail geprüft", verspricht er.

Am kommenden Dienstag, 18 Uhr, befasst sich der Regionalausschuss bei einer Sondersitzung in der Stadtteilschule Kirchwerder, Kirchwerder Hausdeich 341, mit dem Thema. Dann wollen Referenten der BSU, des Bezirksamtes und des LSBG Fragen der Bürger beantworten.