Parteiübergreifend: Bergedorfer Appell zum Fracking

Noch ist nichts entschieden. Zwar stellte, wie berichtet, das Umweltbundesamt Ende Juli das mehr als 600 Seiten starke Fracking-II-Gutachten vor. Zudem gibt es ein Positionspapier der Bundesminister Sigmar Gabriel (SPD, Wirtschaft und Energie) und Dr. Barbara Hendricks (SPD, Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) zu der umstrittenen Fördermethode von Gas und Öl mittels eines Wasser-Sand-Chemikalien-Mixes. Doch die Inhalte dieses Papieres müssen nach der parlamentarischen Sommerpause noch mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und den CDU/CSU-Bundesministern abgestimmt werden.

Die Bürgerschaftsabgeordneten Gert Kekstadt (SPD) und Dennis Gladiator (CDU) nutzten diese Zeit, um eine parteiübergreifende Stellungnahme abzugeben - den "Bergedorfer Appell gegen den Einsatz der Fracking-Fördermethode in der Bundesrepublik". Gerichtet ist der Appell an die zuständigen Politiker auf Bundesebene, verbunden mit dem Wunsch, dass sie ihn im weiteren parlamentarischen Entscheidungsprozess in Berlin berücksichtigen.

Grundwasservorräte bedroht

Am Beispiel der Vier- und Marschlande zeigen die beiden Politiker auf, dass es nicht reicht, lediglich in Wasserschutzgebieten generell keine Genehmigung zu erteilen, so wie es die Bundesregierung plant. Zwar fördere Hamburg Wasser in einem nicht unerheblichen Teil dieser Kulturlandschaft Trinkwasser für Hamburg. "Gleichwohl ist nicht das gesamte Gebiet als Wasserschutzgebiet ausgewiesen", heißt es in der Stellungnahme. Und das, obwohl "in der Tiefe sehr alte unberührte wasserführende Schichten direkt aus Skandinavien gespeist werden". Die Folge: Bei einer Beschränkung des Frackingverbots ausschließlich auf Wasserschutzgebiete drohe ein außerordentliches Risiko bei der sicheren Bewahrung der Grundwasservorräte.

"Deshalb fordern wir eine dem absoluten Sicherheitsgedanken geschuldete Definition ausreichender Verbotszonen", sagen Kekstadt und Gladiator. "Auch fordern wir ein einem Verbot gleich kommendes Moratorium, solange nicht alle Risiken für Menschen, Tiere und Natur objektiv ausgeschlossen werden können."