Überschwemmungsgebiete: Drei neue Flächen im Bezirk sind knapp 2,5 Quadratkilometer groß

Künftig soll es 16 Überschwemmungsgebiete in Hamburg geben, davon sechs im Bezirk Bergedorf. Drei dieser Gebiete existieren bereits seit Jahrzehnten, drei weitere wird der Senat festsetzen. Sie befinden sich an der Oberen Dove-Elbe und der Gose-Elbe sowie an der Brookwetterung.

Jetzt gibt es genaue Termine, wann die Karten dazu öffentlich ausgelegt werden: Von Montag, 16. Juni, bis Donnerstag, 31. Juli, sind sie im Rathaus (erstes Stockwerk bei den Aufzügen) an der Wentorfer Straße während der normalen Öffnungszeiten einzusehen. Zudem sollen sie als interaktive Karte mit weiteren Informationen ab Montag auch im Internet abrufbar sein unter www.hamburg/ueberschwemmungsgebiete.

Als Überschwemmungsgebiete gelten Bereiche an Binnengewässern, die bei einem schweren Hochwasser, das statistisch einmal in hundert Jahren auftritt, überschwemmt werden. Das größte der drei Gebiete, die im Bezirk Bergedorf ausgewiesen werden, liegt nach Angaben der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) mit 1,44 Quadratkilometern auf einer Gewässerlänge von 15,98 Kilometern im Bereich Gose-Elbe. 60 Grundstückseigentümer sind betroffen. Ebenso viele sind vom Überschwemmungsgebiet Obere Dove-Elbe betroffen. Es umfasst 0,7 Quadratkilometer Fläche an 7,44 Kilometer Gewässerlänge. Die Flächen an der Brookwetterung sind 0,33 Quadratkilometer groß auf 4,6 Kilometer Gewässerlänge. 20 Grundstückseigentümer sind hier betroffen.

Bis einschließlich Donnerstag, 14. August, können zu allen Überschwemmungsgebieten Stellungnahmen abgegeben werden, die dann geprüft werden. Ein Einspruchsrecht gibt es allerdings nicht. Der Senat setzt die Gebiete per Rechtsverordnung fest, ist dazu nach einer EU-Richtlinie und dem Bund verpflichtet.

Schon jetzt gibt es im Bezirk Bergedorf drei Überschwemmungsgebiete: an der Bille und Mittleren Bille sowie am Unterlauf von Gose- und Dove-Elbe. Sie machen zusammen 4,38 Quadratkilometer aus. Nun kommen 2,47 Quadratkilometer hinzu. Bisher waren schon 790 Grundstückseigentümer im Bezirk von den Regelungen betroffen, künftig werden es 930 sein.

Alle drei Jahre wird der Status der Gebiete überprüft, und es können Flächen auch wieder aus einem Überschwemmungsgebiet herausgenommen werden. Das könnte der Fall sein, wenn im Landgebiet die drei bereits geplanten dezentralen Schöpfwerke stehen, deren Einsatz sich entlastend auf die Überschwemmungsgebiete auswirken soll.

Dass sich viele Anwohner angesichts der neuen Ausweisungen um ihren Grund und Boden sorgen, war schon bei einer Informationsrunde im März-Regionalausschuss deutlich geworden. Tatsächlich haben Überschwemmungsgebiete einen besonderen Schutzstatus, ist die Nutzung eingeschränkt und werden bauliche Veränderungen äußerst schwierig. Dabei genießen alle bestehenden Nutzungen Bestandsschutz. Doch schon die "Lagerung von Gegenständen, die vom Wasser mitgerissen werden könnten" soll vermieden werden, der "Rückhalteraum für das Wasser darf nicht verkleinert werden". Damals erfuhren Betroffene bereits, dass sie bei Wertverlust ihres Grundstücks oder Hauses kein Recht auf Entschädigung haben.