Jagdzeit erweitert - Kritik vom Nabu

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sieht in der neuen Jagdverordnung, die seit 1. April in Kraft ist, eine "geringfügige Änderung der Jagdzeiten". Tatsächlich darf nun aber mehr als doppelt solange auf Grau- und Kanadagänse geschossen werden - zumindest "auf gefährdeten landwirtschaftlichen Flächen zur Abwehr von Schäden im Bezirk Bergedorf". Die Behörde dehnte die Jagdzeit für die beiden Wildarten, die zuvor vom 1. November bis zum 15. Januar ohne Einschränkung galt, auf die Monate August, September und Oktober auf gefährdeten landwirtschaftlichen Flächen aus.

Laut Behörde soll die verlängerte Jagdzeit nur "ein Bestandteil eines Gesamtkonzeptes zum Gänsemanagement in Hamburg" sein. Der Arbeitskreis "Gänse!" schlug unter anderem auch das Aufstellen von Fuchsattrappen und den Rückbau der Brutinseln in den Kirchwerder Wiesen vor. In diesem Kreis saßen Vertreter der Arbeitsgemeinschaft "Jagdgenossenschaften und Eigenjagden im Bauernverband Hamburg", vom Bauernverband Hamburg, der BWVI, der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), der Landwirtschaftskammer Hamburg, dem Naturschutzbund (Nabu) Hamburg sowie Politiker.

Auf Initiative des Arbeitskreises "Gänse!" startete im November 2012 ein Pilotprojekt mit dem Ausbringen des Winterweizens und endete im August 2013 mit dessen Ernte. In diesem Zeitraum vernichteten die Gänse auf einem etwa vier Hektar großen Versuchsfeld zwischen Ochsenwerder Norderdeich und Gose-Elbe, der "Goseburg", zwischen einem Viertel und einem Drittel der Getreideernte. Entsprechend verbuchten die Landwirte zwischen 400 und 470 Euro Verlust pro Hektar.

"Auf Betreiben der Landwirtschaftskammer und des Bauernverbandes hat die Wirtschaftsbehörde jetzt die Jagdzeiten ausgedehnt, ohne aber die übrigen Maßnahmen des Gesamtkonzeptes auf den Weg zu bringen", kritisiert Nabu-Naturschutzreferent Dr. Christian Gerbich. "Dieses Vorgehen lässt völlig außer Acht, dass ein wirksames Gänsemanagement nur durch das Zusammenwirken aller Maßnahmen erreicht werden kann." Vielmehr wiesen ein Gutachten im Auftrag der BSU sowie Erfahrungen aus Schleswig-Holstein darauf hin, dass die Jagd als Mittel zur Bestandsregulierung unwirksam sei und die Schäden in der Landwirtschaft sogar steigern könne. "Jeder Schuss führt dazu, dass gleich alle Gänse auffliegen. Davon kriegen sie Hunger und fressen danach noch mehr als vorher", erläutert der Nabu-Experte die Zusammenhänge. So werde die Änderung der Jagdverordnung nicht dazu führen, die Schäden für die Landwirtschaft wirksam einzudämmen.