Regionalausschuss: Politiker haben jede Menge Klärungsbedarf beim Thema Überschwemmungsgebiete

Kurz vor Weihnachten verschickte die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) den Entwurf. Er beschreibt die "Vorläufige Sicherung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten in Hamburg". Mittlerweile haben die Ortspolitiker das 30-seitige Dokument - dazu Karten und Verordnungsentwürfe - zumindest überflogen und setzten das Thema prompt auf die Tagesordnung des Regionalausschusses. Denn ihrer Meinung nach gibt es jede Menge Klärungsbedarf - bis hin zu ganz grundsätzlichen Überlegungen, ob die Überschwemmungsgebiete überhaupt erforderlich sind. Sollen doch in naher Zukunft drei Schöpfwerke in den Vier- und Marschlanden gebaut werden.

Aber der Reihe nach: Nicht nur im Bereich der Tideelbe besteht Hochwassergefahr. Auch an Binnengewässern, die nicht von den Gezeiten beeinflusst sind, können nach starken Niederschlägen Hochwasserereignisse vorkommen, die zu Überschwemmungen führen. Die Ereignisse selbst können nicht verhindert, die möglichen Folgen jedoch begrenzt werden.

Um Schäden in Folge von Hochwasser zu reduzieren und die Bevölkerung über die Gefahren zu informieren, hat der Gesetzgeber im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) festgelegt, das Überschwemmungsgebiete (ÜSG) zu ermitteln und per Verordnung festzusetzen sind. So sind auch in Hamburg an Binnengewässern mit signifikantem Hochwasserrisiko ÜSG festzusetzen. Sechs gibt es bereits in der Hansestadt, die zwischen 1966 und 1988 ausgewiesen wurden: an der Alster, Bille, Dove-Elbe, Este, Mittleren Bille und an der Wandse. Elf neue sollen hinzukommen: an der Ammersbek, Berner Au, Brookwetterung, Dove-Elbe, Este, Falkengraben, Gose-Elbe, Kollau, Lottbek, Osterbek und an der Tarpenbek.

Nach Paragraf 76 WHG zeichnen sich ÜSG dadurch aus, dass sie zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern liegen und bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen oder für die Hochwasserentlastung beziehungsweise Rückhaltung beansprucht werden. Da ÜSG mögliche Hochwasserschäden reduzieren sollen, hat der Gesetzgeber diesen Gebieten einen besonderen Schutzstatus zugesprochen. So dürfen dort keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden, das Errichten oder Erweitern von Gebäuden ist ebenfalls nicht gestattet. Auch Mauern, Wälle oder ähnliche Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers sind tabu. Die Erdoberfläche darf weder erhöht noch vertieft werden, Baum- und Strauchpflanzungen kommen auch nicht infrage. Grün- in Ackerland umzuwandeln, ist zudem genauso untersagt wie einen Auwald anders zu nutzen.

Die Sozialdemokraten legen eine erste Stellungnahme samt Fragenkatalog für die Sitzung vor, die morgen um 18 Uhr im Gemeindezentrum am Lauweg mit einer öffentlichen Fragestunde beginnt. So wollen sie unter anderem wissen, ob es Aufzeichnungen gibt, die darüber Auskunft geben, wie oft die Gebiete, die jetzt ausgewiesen werden sollen, bereits überflutet wurden? Denn immerhin sei die Tatenberger Schleuse seit 1952/53 in Betrieb, Dove- und Gose-Elbe ebenso lange vom Tideeinfluss abgetrennt.

Auch erschließt sich für die SPD nicht, warum Mauern, Wälle, Bäume, Sträucher und vieles mehr untersagt sind. Denn bei Überflutungen steige das Wasser sehr langsam und fließe fast ebenso langsam wieder ab. So könne von einer Behinderung des Abflusses keine Rede sein. Zudem wundert sich die SPD darüber, dass bei der Ausweisung der ÜSG offenbar die Planungen des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer nicht berücksichtigt wurden, die drei Schöpfwerke vorsehen, um künftig die Gefahr von Überschwemmungen zu bannen. Vor diesem Hintergrund müssten die Gebiete doch erheblich kleiner ausfallen oder ganz wegfallen.

Auch die CDU fordert, die Planungen solange zurückzustellen, bis die Schöpfwerke gebaut sind.