Verbandsschau: In 164 Fällen muss nachgebessert werden

. Die Zahl der Beanstandungen bei der Grabenschau 2013 ist so niedrig wie seit sieben Jahren nicht mehr: In "nur" 164 Fällen muss nachgebessert werden.

Im vergangenen Jahr waren es 205 Beanstandungen, 2006 musste in 105 Fällen nachgebessert werden. "In diesem Jahr sind es vor allem kleinere Mängel", sagt Torsten Riecken (39), Verbandstechniker des Ent- und Bewässerungsverbandes der Marsch- und Vierlande.

Oft wurden kleine Beetgräben beanstandet - Sackgassen, die von nur einem Anlieger gepflegt werden müssen, berichtet Riecken. Dann wurde die Böschung der Gräben nicht gemäht oder die Grabensohle nicht entkrautet und entschlammt. Die 164 verantwortlichen Grundstückseigentümer erhalten nun Post von Riecken. Sie müssen Nachschaugebühren in Höhe von 40 bis 200 Euro zahlen - je nachdem, ob es sich um "Wiederholungstäter" handelt. Riecken: "Knapp 20 Kandidaten sind jedes Jahr aufs Neue dabei. Für sie wird es teuer."

In den Briefen werden die Verbandsmitglieder auch aufgefordert, die Arbeiten nachzuholen. Dafür haben sie einen Monat Zeit. Riecken und Verbandsobmann Georg Odemann und die jeweils zuständigen Bezirksobleute überprüfen bis zum 30. Dezember, ob die Grabenabschnitte in dem geforderten Zustand sind. "Zu einem späteren Zeitpunkt ist dies oft nicht möglich, weil die Gräben zugefroren sind", sagt der 39-Jährige. Gerade dann sei ein gepflegter Zustand der Gräben besonders wichtig, denn das Tauwasser oder auch Starkregen müssen abfließen können.

Abgemahnte Verbandsmitglieder, die Ende Dezember ihrer Pflicht noch immer nicht nachgekommen sind, werden erneut angeschrieben, müssen wieder eine Nachschaugebühr zahlen und haben dann noch mal 30 Tage Zeit. Riecken: "Wenn sich dann immer noch nichts getan hat, beauftragen wir Landschaftsgärtner mit der Grabenpflege. Die Rechnung geht natürlich an die Grundeigentümer." Das passiere durchschnittlich ein Dutzend Mal jedes Jahr.

Alle Grundeigentümer, die innendeichs des alten Hauptdeichs leben, sind zur Mitgliedschaft im Ent- und Bewässerungsverband verpflichtet. Für ein Grundstück mit einer Größe von maximal 1500 Quadratmetern mit einem Haus darauf werden jährlich 26 Euro fällig, steht dort kein Haus, kostet es 18 Euro. Dass die anderen Grundstückseigentümer von der Mitgliedschaft befreit sind, liegt daran, dass deren Grundstücke ohne den Einsatz von Pumpen in Gose- und Dove-Elbe entwässert werden, berichtet Riecken.