Bergedorf. Der Termin für den Bürgerentscheid zum Thema Windkraft steht fest: Am 11. Juli sollen die Bergedorfer über das Streitthema abstimmen. Rechtlich bindend ist ihr Votum nicht, es kann aber ein politisches Signal sein.

Mindestens einen Monat vor dem 11. Juli sollen die Abstimmungsunterlagen verschickt sein. Dann haben die Bürger bereits die Möglichkeit der Briefwahl. Dabei geht es nicht nur um die Fragestellung der Bürgerinitiativen, die bereits zum erfolgreichen Bürgerbegehren geführt hat. Sie beinhaltet die Höhenbegrenzung der Anlagen auf 100 Meter, Beibehaltung des bisherigen Abstands zu Wohnanlagen und Ablehnung einer Flächennutzungsplan-Änderung. Es wird zudem - nach positiver Abstimmung in der Bezirksversammlung morgen - eine Gegenfrage geben: "Sind Sie dafür, dass im Bezirk Bergedorf vier Flächen für leistungsfähige Windkraftanlagen ausgewiesen werden, damit Bergedorf seinen Beitrag zur Energiewende leistet, der Atomausstieg voran kommt und der Pannenreaktor in Krümmel für immer abgeschaltet bleibt?" Den Antrag stellt die SPD-Mehrheitsfraktion, die zudem Grüne und Linke auf ihrer Seite wähnt. Die CDU will dagegen dem Bürgerbegehren zustimmen.

Die Gegenfrage unterstreiche laut Paul Kleszcz (SPD) die Position der Sozialdemokraten, wonach auch Bergedorf seinen Teil zur Energiewende beitragen müsse. Die Christdemokraten würden laut Jörg Froh (CDU) gern einen teuren Bürgerentscheid vermeiden und wollen zudem dem Engagement der Vier- und Marschländer Respekt zollen, die das Bürgerbegehren mit mehr als 4000 Unterschriften zustande brachten.

In den Reihen der Bürgerinitiativen wird die Gegenfrage kritisiert, da sie assoziiere, die Initiativen seien nicht für die Energiewende oder den Atomausstieg. BI-Sprecher Willy Timmann hatte in der jüngsten Sitzung des Stadtplanungsausschusses ausdrücklich erklärt, dass dies und auch das Ziel des Hamburger Senats, die Verdoppelung der Stromgewinnung durch Windenergieanlagen, unterstützt werde. Dies sei aber auch mit bis zu 100 Meter hohen, effizienten Anlagen in den jetzigen Grenzen des Flächennutzungsplans zu erreichen.

Timmann kritisiert zudem diverse Fehler schon zu Beginn der Planung. So seien die geringe Windhöffigkeit (Geschwindigkeit) in Hamburg, der schwierige Baugrund (Marschboden) und der mangelhafte Netzanschluss nur unzureichend berücksichtigt worden. Die hohen, repowerten Anlagen führten beispielsweise für Bereiche in Altengamme zu einer "markanten wahrnehmbaren technischen Überformung der Landschaft". So steht es in einem Gutachten für die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Dies ist, so Timmann, mit dem Willen zum Erhalt der Natur- und Kulturlandschaft Vier- und Marschlande nicht zu vereinbaren.