Lohbrügge. Seit knapp einem Jahr ist das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft - jetzt reicht es Andreas Laitenberger. Der Pächter der Lola-Bar ist wütend, will sogar Klage einreichen.

Der Pächter der Lola-Bar ist sauer: Die Raucherlaubnis in Kleinkneipen verzerre den Wettbewerb.

Als einer der ersten hat er die Neuregelung zu Beginn des Jahres umgesetzt, ein silbernes Schild mit einer durchgestrichenen Zigarette aufgehängt und Raucher konsequent an die frische Luft geschickt. Der Barbesitzer ist ein Befürworter des Nichtraucherschutzes, jetzt fühlt er sich "veräppelt".

"Die Gesetzgebung ist unfair", meint der 42-Jährige. "Solange die Leute eine Raucherkneipe aufsuchen können, gibt es keine Chancengleichheit." Seit das Bundesverfassungsgericht am 30. Juni entschieden habe, dass das Rauchverbot für kleine Kneipen und Bars (unter 75 Quadratmeter) verfassungswidrig ist, würde in vielen Kneipen wieder geraucht. Rico Schmidt, Sprecher der Hamburger Gesundheitsbehörde bestätigt, dass Rauchen in Kleinkneipen seit Sommer toleriert wird: "Auch, wenn das Gesetz erst im kommenden Jahr verabschiedet wird, dürfen sich die Besitzer schon jetzt entscheiden, ob sie eine Raucher- oder Nichtraucherkneipe haben wollen." Voraussetzung für die Raucherlaubnis ist allerdings, dass kein Essen serviert wird und der Zutritt für unter 18-Jährige verboten ist.

Für Laitenberger gilt die Ausnahme nicht. Seine Kneipe ist zu groß und er bietet Speisen an. Alternative wäre ein extra Raucherraum. Zu hoch waren ihm dafür bisher die Kosten. "Jetzt überlege ich, mein Büro zum Raucherraum umzubauen", sagt der Wirt resigniert. Seit Beginn des Jahres sank sein Umsatz um etwa ein Drittel. Fünf Aushilfen musste er bereits entlassen. Vor allem Stammgäste, die mehrmals in der Woche abends ihre Biere am Tresen tranken, seien weggeblieben. Jetzt lässt Laitenberger seinen Anwalt prüfen, ob er gegen eine Differenzierung im neuen Nichtraucherschutzgesetz klagen kann. "Ich möchte eine einheitliche Regelung erreichen. Sie muss für alle gelten und auch durchgesetzt werden."

Von Kontrollen hat der Barbetreiber bislang noch nichts bemerkt. Kein Wunder: Kontrolliert werde anlassbezogen, sagt Marlies Sturm vom Bergedorfer Verbraucherschutzamt. "Wir haben für größere Kontrollen kein Personal." Dennoch habe das Amt die Situation "im Griff": "Unsere Beschwerdelage ist derzeit gleich Null und unser Kontakt zu den Gastwirten gut."