Bergedorf (hy). Horst Brunke ist zuversichtlich, in dem Rechtsstreit um seine Abschlagszahlungen an E.on Hanse einen ersten Erfolg zu erringen.

Er kann nun einen Zeugen benennen. Der Energieversorger hat den Boberger, wie berichtet, verklagt, weil der 70-Jährige die Preiserhöhungen nicht akzeptiert. Die Verhandlung im Bergedorfer Amtsgericht blieb jedoch ohne Ergebnis, weil unklar ist, welche Zahlungen Brunke geleistet hat.

Es geht um 71 Euro Monatsabschlag, die Brunke am 25. August 2006 bar bei Karstadt Billstedt eingezahlt hat. E.on-Kunden können in die "Service-Kassen" diverser Hamburger Karstadt-Häuser bar einzahlen. Diesen Service bietet der Energie-Riese seit 2003 an, warb dafür auch auf Flyern.

Bei E.on Hanse wurden die 71 Euro nicht verbucht - doch Brunke besitzt die Quittung. Erstaunlicherweise reicht der Beleg der Richterin nicht aus. Sie verlangt von dem 70-Jährigen den Nachweis, dass das Geld E.on tatsächlich erreicht hat.

Doch Brunke lässt sich nicht kleinkriegen: Der streitbare Boberger recherchierte und fand den für die Buchungsvorgänge zuständigen Karstadt-Mitarbeiter. "Der bestätigte mir nun, dass der Betrag am 4. September 2006 an E.on weitergeleitet wurde, zusammen mit dem Abschlag eines weiteren Bareinzahlers." Der Senior wartet nun auf eine schriftliche Bestätigung, will den Mitarbeiter notfalls als Zeugen benennen. Brunkes Anwalt Dirk Emmermann aus Fünfhausen hat dies dem Gericht mitgeteilt. Er und sein Mandant sind auf die Antwort der Richterin gespannt.