Fünfhausen. Die Politik wollte vermitteln, die Verwaltung hält dagegen: Die ohne Erlaubnis gebauten Hütten auf Kleingartenflächen in Kirchwerder müssen zurückgebaut werden.

Die Hütten sind Thema im Regionalausschuss morgen. Verwaltung verweist auf die Rechtslage.

Mit dieser Thematik wird sich der Regionalausschuss in seiner Sitzung am Dienstag beschäftigen. Beginn ist um 18 Uhr in der Schule Fünfhausen-Warwisch, Durchdeich 108. Das Gremium hatte im September 2008 die Prüfung eines moderateren Vorgehens für die Kleingartenflächen nördlich des Süderquerwegs beschlossen. Danach sollten die Gärten samt der Lauben zeitlich begrenzt vom jetzigen Pächter weiter genutzt werden dürfen, ohne die Möglichkeit der Weitergabe oder Vererbung. Doch die Verwaltung hält diese Lösung für nicht praktikabel und vor allem für nicht rechtens.

Verwiesen wird dabei unter anderem auf die Ungerechtigkeit gegenüber denjenigen Schwarzbauern, die ihre Hütten auf Behördenverlangen bereits abgerissen haben, und denen, die "ungünstigere Vergleiche" abgeschlossen haben (Beseitigungsfrist bis 2011).

Die Schwarzbauten sind in den vergangenen 30 Jahren entstanden. Im Raum Kirchwerder/Zollenspieker befinden sich etwa 200 ungenehmigte Gebäude in etwa 130 Gärten. Jetzt argumentiert die Verwaltung: "Wo massenhaft rechtswidrige Zustände auftreten, kann die Verwaltung ihre Maßnahmen nicht kommenden Generationen überlassen, ohne dass das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung litte." Und sollte dies den gefrusteten Kleingärtner und die Ortspolitiker nicht überzeugen, heißt es eine Moralstufe höher: "Auch käme es einer Gehorsamsverweigerung gegenüber dem Gesetzgeber gleich, wenn die Verwaltung dem materiellen Recht nicht in überschaubarer Zeit zur Geltung verhülfe." So bleibt es vermutlich beim Vorschlag des Stadtplanungsausschusses, in dem mehrheitlich für den Rückbau der Hütten gestimmt worden war.

Weitere Themen der Regionalausschuss-Sitzung sind: Radwegsanierung Gammer Weg, Reitwegekonzept, Situation Eichbaumsee und Entwässerungsproblematik im Bereich der Unterführung Moorfleeter Deich/ A 1/ A 25.