Gericht Bergedorf

Nach Unfall: Fahrer muss trotz Einspruch Strafe zahlen

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Vor dem Amtsgericht Bergedorf wurde der Fall verhandelt.

Vor dem Amtsgericht Bergedorf wurde der Fall verhandelt.

Foto: Alexandra Schrader

Ein Mann hatte 2020 einen Schüler umgefahren. Vermutlich unabsichtlich beging er Fahrerflucht. Nun war der Fall erneut vor Gericht.

Bergedorf.  Der Fahrer Reinhard K. sitzt am Verhandlungstisch im Bergedorfer Amtsgericht. Er trägt ein kariertes Hemd, sitzt still auf seinem Stuhl – und doch wirkt K. nervös. Nach einem Verkehrsunfall vor zwei Jahren in Lohbrügge wurde gegen den 60-Jährigen ein Strafbefehl von 120 Tagessätzen verhängt. Ihm werden Körperverletzung und Fahrerflucht vorgeworfen. Doch der Kellinghusener erhob Einspruch: Mit dem Vorwurf der Fahrerflucht war er nicht einverstanden. Am Mittwoch wurde der Fall neu verhandelt.

Der Unfall ereignete sich am 4. September 2020: Damals fuhr K. in einem DRK-Transporter den Ladenbeker Furtweg in Richtung Nettelnburg. Von dort wollte er rechts in die Straße Moosberg abbiegen. Die Brüder Luke und Tom M. kamen vom Gymnasium Bornbrook und radelten parallel zu dem Wagen, wollten jedoch weiter geradeaus.

Gericht Bergedorf: Der damals 12-Jährige erlitt leichte Verletzungen

„Ich habe abgebremst und den Fahrer angeguckt. Ich dachte, er würde mich durchlassen“, sagt der heute 13-jährige Luke M. Doch der Angeklagte übersah den Schüler, fuhr weiter und kollidierte mit ihm. Der damals Zwölfjährige fiel vom Rad und erlitt Prellungen am Schädel, an Schultern und der Hüfte.

Der DRK-Fahrer stieg aus und erkundigte sich, ob alles in Ordnung sei. Auf den ersten Blick hatte der Schüler keine Verletzungen, klagte jedoch über Schmerzen im Arm. Auch Rucksack und Rad waren beschädigt. Reinhard K. rief über sein Handy die Mutter der beiden Jungen an, meldete sich jedoch nur als Angestellter des DRK – nicht als Unfallverursacher.

Der Angeklagte machte keine Angaben zu seiner Person

„Es war nicht klar, dass er involviert war“, so die Mutter der Kinder. „Auch auf die Frage, wer schuld sei, gab er an, das nicht zu wissen.“ Als sie danach mit ihrem Sohn telefonierte, trug sie ihm auf, das Autokennzeichen zu notieren, die Kontaktdaten des Fahrers und eines Augenzeugen zu erfragen. Der Zeuge kam dem nach, Reinhard K. notierte jedoch nichts.

„Ich rief nur meine Zentrale an, die sagte, dass die Versicherung das alles klären würde.“ Dann sei er, wie vom Chef aufgetragen, zum nächsten Termin gefahren. „Ich war total überfordert und habe mich da auf die Aussage meiner Firma verlassen“, betont der ausgebildete Elektromechaniker immer wieder. Jetzt wisse er, dass das nicht richtig gewesen sei.

Der Richter hatte Verständnis für den Angeklagten – aber nicht in allen Punkten

„Als ich ankam, waren die beiden ganz allein und ziemlich geschockt“, so Maureen M. Doch auch im Nachhinein meldete der Angeklagte sich nicht bei der Familie – obwohl er die Nummer der Mutter im Handy hatte. Eine Tatsache, die der Richter dem Angeklagten letztlich zur Last legte. Er habe Verständnis für Überforderung, aber: „Spätestens im ersten ruhigen Moment hätten Sie doch die Mutter noch mal anrufen und die Kontaktdaten weitergeben müssen“, so Richter Sebastian Gößling.

Er nahm den Vorschlag der Staatsanwaltschaft auf, eine Strafe von 3200 Euro (entspricht 80 Tagessätzen) zu verhängen. Auch sechs Monate Fahrverbot wurden beschlossen – für den neuen Job des Mannes als Fahrer für Behindertentransporte gilt jedoch eine Ausnahme.

( ajs )

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