Hamburg. Zwei Verkehrsschilder in Fünfhausen sorgen für Ratlosigkeit nicht nur bei Autofahrern. Wie die Polizei das Schilderrätsel erklärt.

Autofahrer, die auf dem Fersenweg in Fünfhausen in Höhe Haus Nummer 87 unterwegs sind, wundern sich über zwei fast auf gleicher Höhe stehende Verkehrsschilder: Das eine weist auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometern pro Stunde an, das anderer zeigt das Ende der Tempo-30-Zone. Und nicht nur Autofahrer staunen: Ob es sich dabei um einen Schildbürgerstreich handle, fragt Karin Gladiator aus Kirchwerder, die während eines Spaziergangs an den Schildern vorbeikam?

Eine Nachfrage bei der Polizei Hamburg bringt Aufklärung: „Bereits seit 1975 bestand im Fersenweg zwischen den Straßen Durchdeich und dem Kirchwerder Landweg eine Anordnung zur Tempo-30-Strecke“, teilt Patrick Schlüse aus der Pressestelle mit. Jüngst sei in Absprache mit dem Bezirksamt Bergedorf von der Verkehrsbehörde in Fünfhausen eine Tempo-30-Zone angeordnet worden. Entsprechende Schilder wurden aufgestellt. Diese Zone beinhaltet mehrere Straßen, wie zum Beispiel den Durchdeich, den Lauweg und auch Teile des Fersenwegs.

Verkehr Hamburg: Schilderrätsel um Tempo 30 am Fersenweg

Da die rechtlichen Voraussetzungen für eine Tempo-30-Zone auf dem Fersenweg nur bis zur Höhe der Hausnummer 87 gegeben sind, muss die Tempo-30-Zone in Höhe Haus Nummer 87 enden – und das Ende durch ein entsprechendes Verkehrszeichen kenntlich gemacht werden. Rechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Tempo-30-Zone sei beispielsweise eine Bebauung am Straßenrand, teilt Schlüse mit. Am Fersenweg endet die Bebauung in Höhe Haus Nummer 87.

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Für Tempo-30-Strecken gelten wiederum andere rechtliche Voraussetzungen. Um Autofahrer darauf hinzuweisen, dass auf dem Fersenweg-Abschnitt bis zum Kirchwerder Landweg nach wie vor auch hinter der Tempo-30-Zone das Tempolimit bei 30 Kilometer pro Stunde liegt, wurde das rot-weiße Schild mit der schwarzen „30“ aufgestellt. „Ansonsten würde auf der schmalen Straße Tempo 50 gelten“, sagt Schlüse und fügt hinzu: „Im Ergebnis mag die beschriebene Beschilderung im Fersenweg auf den ersten Blick unnötig anmuten, aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Begründungen der Geschwindigkeitsreduzierungen ist jedoch eine entsprechende Beschilderung erforderlich.“