Polizei Hamburg

Boberg: Streifenwagen kracht in VW Polo – wer hat Schuld?

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Nach dem Zusammenstoß eines Streifenwagens der Polizei mit einem VW Polo auf der Kreuzung Heidhorst, musste der Verkehr an der Unfallstelle vorbeigeleitet werden.

Nach dem Zusammenstoß eines Streifenwagens der Polizei mit einem VW Polo auf der Kreuzung Heidhorst, musste der Verkehr an der Unfallstelle vorbeigeleitet werden.

Foto: christoph leimig

50-Jährige übersieht auf B5-Kreuzung zweites Polizeiauto. Sie und drei Beamte werden verletzt. Rechtsanwalt ordnet den Unfall ein.

Boberg.  Bei einem Zusammenstoß eines Streifenwagens der Polizei Bergedorf (PK 43) mit einem VW Polo sind am Donnerstagabend vier Menschen verletzt worden. Der Autounfall ereignete sich auf einer vielbefahrenen Kreuzung in Boberg.

Laut Polizei waren zwei Streifenwagen am Donnerstag, 1. Juni, um 19.24 Uhr auf der B5 zu einem Feuer unterwegs. In Billstedt hatten Zeugen eine Rauchentwicklung auf einem Balkon gemeldet. Die Polizeiautos passierten dabei mit Blaulicht und Martinshorn auch die Kreuzung, die die B5 mit den Straßen Heidhorst und Am Langberg in Boberg verbindet. Für die Einsatzkräfte zeigt die Ampel Rot.

Unfall mit Streifenwagen: Fahrerin (50) übersieht zweites Polizeiauto

Eine 50 Jahre alte Polo-Fahrerin, die von der Straße Am Langberg auf den Heidhorst fahren wollte, bemerkte zwar den vorbeirasenden ersten Streifenwagen, wartete und ließ ihn vorbeifahren. Danach übersah sie aber den nachfolgenden Mercedes, sodass das Polizeiauto mit drei männlichen Beamten (25, 23, 41) frontal in die Beifahrerseite des Kleinwagens krachte.

Alle vier Unfallbeteiligten wurden leicht verletzt und kamen zur näheren Untersuchung in ein Krankenhaus. Die Kreuzung wurde teilweise in Fahrtrichtung Hamburger Zentrum und in Richtung Havighorst gesperrt, der Verkehr an der Unfallstelle vorbeigeleitet. Die in den Unfall involvierten Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.

Bleibt Unfallverursacherin auf dem Schaden sitzen? Rechtsanwalt ordnet ein

Wer aber trägt nun die Schuld? Der Bergedorfer Rechtsanwalt Dr. Matthias Maack, der sich auch bestens mit Verkehrsrecht auskennt, vermutet unter Vorbehalt, dass die 50-Jährige mögliche Schadensersatzansprüche nicht werde geltend machen können. Im Gegenteil: Sie könnte eher von der Finanzbehörde belangt werden, für die Unfallschäden aufzukommen. Allerdings kenne er die Situation nur aus der Schilderung Dritter, betont Maack.

„Einsatzfahrzeuge, egal ob von Krankenhäusern, Polizei, Feuerwehr, haben bei Verwendung der Sondersignale Blaulicht und Martinshorn grundsätzlich Vorfahrt, was sie aber nicht von einer erhöhten Obacht entbindet. Sondereinsatzrechte stehen über Verkehrszeichen“, so der Anwalt. Zu klären sei, ob am Donnerstagabend tatsächlich optische und akustische Warnsignale bei dem Streifenwagen eingeschaltet waren.

Bei einem ähnlichen Fall aus Aumühle bekam seinerzeit ein Klient des Bergedorfer Anwalts nach einem Zusammenstoß mit einem Krankenwagen recht. Der Einsatzfahrer hatte zwar Blaulicht an, das Signalhorn aber vergessen. Grundsätzlich sollten aus Maacks Sicht Autofahrer immer damit rechnen, dass im Notfall zumeist mehrere Einsatzfahrzeuge unterwegs sind – wie im vorliegenden Fall, als die Autofahrerin nur das erste Polizeiauto passieren ließ.

( jhs )

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