Hamburg. Hat die Beamtin in spe einen Raubüberfall nur vorgetäuscht? Den Betrug leugnet sie vor dem Amtsgericht Bergedorf jedenfalls nicht.

Was geschah wirklich in jener Nacht an der Holtenklinker Straße? Gab es einen dramatischen Raubüberfall oder nicht? Darüber wurde jetzt vorm Amtsgericht Bergedorf verhandelt. Die Beschuldigte Tanja B. (Name von der Redaktion geändert) soll eine Straftat vorgetäuscht haben.

Zwei vermummte Gestalten sollen nachts die 33-Jährige vor ihrer Haustür überfallen haben. Sie soll einen Faustschlag ins Gesicht erhalten haben; die beiden Männer rauben der jungen Frau nach ihren Schilderungen den Rucksack mit Laptop, iPhone, 300 Euro Bargeld sowie Ausweispapiere und verschwinden in der Dunkelheit. Frau B. ruft die Polizei an, eine Sofortfahndung hat keinen Erfolg. Nur ein Trost bleibt: Die Hausratsversicherung zahlt 4200 Euro für die geraubten Gegenstände.

Vor dem Amtsgericht Bergedorf beteuert sie den Raubüberfall

Doch es gibt ein Nachspiel. Denn die Versicherung hat Nachforschungen angestellt – und erstattet danach Strafanzeige wegen Betruges und Vortäuschens einer Straftat. Die Polizei steht eines Tages mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Wohnungstür von Tanja B. – und findet den angeblich geraubten Laptop sowie das iPhone.

„Ja, ich habe eine riesengroße Dummheit gemacht“, gestand Tanja B. jetzt in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Bergedorf. Wegen ihrer erst kurz zurückliegenden Scheidung und anderer unglücklicher Umstände habe sie sich in einer aussichtslosen finanziellen Lage befunden.

Den Versicherungsbetrug konnte sie nun nicht mehr leugnen, der Raubüberfall habe aber wirklich stattgefunden, beteuerte sie: „Diese Gewalterfahrung war schrecklich für mich, ich habe ständig Panik-Anfälle und Herzrasen“. Ein von der Polizei aufgenommenes Foto zeigt tatsächlich eine Gesichtsverletzung bei Frau B.. Nach ihrem Eintreffen am angeblichen Tatort hatten die Beamten vorsorglich einen Rettungswagen gerufen.

Für Tanja B. steht ihre Übernahme ins Beamtenverhältnis auf dem Spiel

„Was haben Sie in den Stunden vor dem Überfall gemacht, wo kamen Sie an diesem Abend her?“, wollte Richter Dr. Gößling von der Angeklagten wissen. Die aber zuckte nur die Schultern. „Der schreckliche Vorfall hat einige Stunden in meinem Gedächtnis gelöscht, ich kann mich an nichts mehr erinnern.“

Überhaupt blieb bei dieser Verhandlung einiges ungeklärt, der Prozess soll daher am 13. Juni fortgesetzt werden. Für Tanja B. steht dabei einiges auf dem Spiel. Sie arbeitet im öffentlichen Dienst mit Aussicht auf Übernahme ins Beamtenverhältnis – bei einer Bestrafung wird daraus vielleicht nichts.