Lohbrügge. Das Urteil bleibt unter dem üblichen lebenslänglichen Strafmaß. Richterin: „Rechtlich schwieriger Einzelfall mit außergewöhnlichen Umständen.“
Lohbrügger Markt
Lohbrügge. Das Urteil bleibt unter dem üblichen lebenslänglichen Strafmaß. Richterin: „Rechtlich schwieriger Einzelfall mit außergewöhnlichen Umständen.“
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