Lohbrügge
(he).
Nach massiven Protesten von Nachbarn wurde die maximale Bauhöhe für den Ostrand reduziert. Die dort geplanten Reihenhäuser im Neubaugebiet Tienrade nördlich des Reinbeker Redders sollen nur zwei Geschosse ohne Staffelgeschoss hoch werden. Ansonsten bestehen weiterhin einige Meinungsverschiedenheiten zum etwa 7,2 Hektar großen Bebauungsplan-Gebiet Lohbrügge 93:

zur maximalen Bauhöhe von vier Geschossen über die Notwendigkeit einer Nahversorgung für die künftigen Bewohner der bis zu 450 Wohnungen im B-Plan-Gebiet bis zur Frage, ob auf dem Reinbeker Redder zusätzliche Verkehrsampeln notwendig werden.

Tienrade und das benachbarte Neubaugebiet auf dem ehemaligen Hirtenland werden für etwa 2700 zusätzliche Kfz-Bewegungen pro Tag sorgen. Darüber, ob die sich auch ohne Ampeln in den dichten Verkehr auf dem Reinbeker Redder einfädeln lassen, wurde bereits heftig zwischen Politikern, Verkehrsplanern und Hamburgs Verkehrsbehörde gestritten.

Von Montag, 24. August, bis Donnerstag, 24. September, liegen der B-Plan-Entwurf und ein Umweltbericht zur Einsicht im Bezirksamt aus (Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Wentorfer Straße 38 a). Der Bericht umfasst Infos zu Luft, Klima, Wasser und Boden, außerdem zu Landschafts- und Stadtbild, Tier- und Pflanzenwelt sowie zur biologischen Vielfalt.

Gutachten zu Verkehr und Naturschutz liegen vor

Wer mehr wissen will, kann Einsicht nehmen in diverse Gutachten und Untersuchungen, so etwa zu Verkehrslärm, verkehrlichen Anbindung und öffentlichen Nahverkehr. Baugrunduntersuchung und die am Rande der Havighorster Wanne kritische Oberflächenentwässerung sind ebenso Themen wie Vogel-, Amphibien- und Fledermausschutz sowie die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanz. Dazu heißt es in der öffentlichen Auslegung: "Eingriffe in Natur und Landschaft sollen in Schleswig-Holstein ausgeglichen werden."

Auf Kritik von Nachbarn und der Bergedorfer CDU an der geplanten massiven Bebauung am Stadtrand gibt es neben einer leichten Reduzierung mancher Gebäudehöhen eine weitere Antwort: Wer will, kann Einsicht nehmen ins "städtebaulich-landschaftsplanerische Gutachterverfahren zur Untersuchung einer dichteren Bebauung".