Bergedorf
(bb).
Sie soll sich mit Benzin übergossen und gedroht haben, sich anzuzünden. Jetzt muss sich Sanela S. wegen Nötigung vor Gericht verantworten. Am Freitag, 14. August, steht die 36-jährige Asylbewerberin aus Bosnien-Herzegowina vor dem Amtsgericht Bergedorf.

Der Vorfall ereignete sich am 8. Januar dieses Jahres. Vor dem Verwaltungsgebäude der Flüchtlingsunterkunft am Curslacker Neuen Deich 80 soll sich Sanela S. mit Benzin übergossen und gedroht haben, sich mit einem Feuerzeug anzuzünden, wenn ihr und ihren Kindern nicht umgehend eine andere Unterkunft zugewiesen werde. Hintergrund der Drohung soll die Angst vor einem Mitbewohner gewesen sein.

Doch die Polizei war rasch zur Stelle, die Beamten verhinderten eine weitere Eskalation. Inzwischen wurde die 36-Jährige mit ihren Kindern in einer anderen Unterkunft in Hamburg untergebracht. Eine Anzeige wegen Nötigung erhielt die Frau dennoch.

Eine Ausweisung droht der Mutter bei einer Verurteilung zwar nicht - die ist aus "schwerwiegenden Gründen", etwa bei Freiheitsstrafen von mindestens drei Jahren, möglich. Doch stehen ihre Chancen, in Deutschland bleiben zu dürfen, nicht gut. Seit November 2014 wird Bosnien-Herzegowina zusammen mit Serbien und Mazedonien zu den sogenannten sicheren Herkunftsländern gezählt. Damit werden Abschiebungen von Antragstellern erleichtert. Bereits zuvor betrug die Schutzquote für Flüchtlinge aus diesen Ländern nur 0,3 Prozent, weil sie in der Regel nicht als politisch verfolgt gelten.

Am 27. Juni hatte auch ein Bewohner der Unterkunft Achterdwars sich mit Benzin übergossen. Doch bevor Polizei und Feuerwehr am Einsatzort eintrafen, war der Mann bereits geflüchtet. Die Hintergründe des Vorfalls blieben unklar.