Bergedorf
(upb).
Der Bergedorfer Verwaltungsrechtler Gero Tuttlewski ist auf dem besten Weg, Hamburgs Senat erneut eine bittere juristische Schlappe zuzufügen. Nachdem der Anwalt der Kanzlei Klemm & Partner bereits den Umbau des alten Kreiswehrersatzamtes an der Sophienterrasse zur Unterkunft für 220 Flüchtlinge stoppte, zieht er jetzt sogar vor das Bundesverfassungsgericht. Sein Ziel: Das Ende der umstrittenen Bettensteuer, die Hamburg seit 2013 zur Förderung seiner Kultur durch die Hoteliers von deren Gästen eintreiben lässt.

Tuttlewskis Auftraggeber ist Sylvia Bartels-Strangmann, Betreiberin des Hotels Bergedorfer Höhe und Vize-Chefin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Bergedorf. "Ich hoffe, dass wir in Karlsruhe auf weniger voreingenommene Richter treffen als bei den beiden bisherigen Instanzen, dem Finanzgericht Hamburg und dem Bundesfinanzhof", sagt die Klägerin. Sie moniert den riesigen bürokratischen Aufwand, den sie trotz ihrer gerade mal elf Zimmer für diese Steuer betreiben muss. Denn die Abgabe von durchschnittlich zwei Euro pro Nacht müssen die Hoteliers für alle Gäste zahlen, außer die sind dienstlich unterwegs. "Das detailliert nachzuweisen, bedeutet Berge von Formblättern und sehr viel Überzeugungsarbeit. Denn eine Bettensteuer gibt es im wenige Hundert Meter entfernten Schleswig-Holstein nicht", ärgert sich Bartels-Strangmann.

Dass ihr Anwalt trotz der Abweisung der Klage durch die beiden bisherigen Instanzen optimistisch für die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe und damit die Aufhebung des Gesetzes ist, liegt an der Art der Bettensteuer. Gero Tuttlewski: "Sie verstößt aus unserer Sicht gegen den Gleichartigkeitsgrundsatz, weil sie der Art nach identisch mit der vom Bund erhobenen Umsatzsteuer ist. Da darf ein Land nichts aufsatteln." Tatsächlich gilt die Bettensteuer vielen Kritikern als Rache für die 2009 von der CDU/FDP-Bundesregierung auf sieben Prozent reduzierten Mehrwertsteuer für Hoteliers.

Zudem moniert Tuttlewski, dass die Abgabe zwar für kulturelle Einrichtungen gedacht ist, dort aber gar nicht erhoben wird: "Es ist nicht nachvollziehbar, warum alle Übernachtungsgäste belangt werden, statt nur jene zur Kasse zu bitten, die Hamburgs kulturelle Einrichtungen tatsächlich besuchen."