Von Gerrit Pfennig

Bergedorf.
Im Bau-Ärger vom Hundebaum, wo sich Nachbarn gegen einen geplanten Betonklotz in ihrer Siedlung wehren (bz berichtete), meldete sich jetzt die Eigentümerin zu Wort. Sie wehrt sich gegen die Vorwürfe - sämtliche Planungen entsprächen geltendem Baurecht. Nachbarn drohen mit Klagen.

Die Frau aus Reinbek, die nicht namentlich genannt werden möchte, will an der nördlichen Chrysanderstraße ihr rund 100 Jahre altes Haus mit sechs Wohnungen abreißen lassen. An seiner Stelle soll ein Haus mit 14 Zweizimmerwohnungen entstehen, das viele Anwohner als überdimensioniert empfinden.

"Wir haben über lange Jahre immer wieder Instandsetzungen, Reparaturen und Erneuerungen durchführen lassen", sagt die Eigentümerin. Inzwischen sei dies jedoch nicht mehr wirtschaftlich. Bei den Plänen für den Neubau habe sie sich exakt an den Baustufenplan aus dem Jahr 1957 gehalten.

"Der Baustufenplan sieht zwingend eine Grenzbebauung auf den jeweiligen Nachbargrenzen vor", sagt die Reinbekerin. Eigentlich habe ihr ein frei stehendes Haus vorgeschwebt, dies sei wegen der Vorschriften jedoch nicht möglich. Aber: Die historischen Bauten erfüllen die Grenzbebauung zumeist nicht und sind frei stehend.

Zudem sieht der Baustufenplan vor, dass maximal 50 Prozent der Fläche bebaut werden - auch hieran halte sie sich, so die Eigentümerin. Was die zu große Höhe des Hauses angeht, verweist sie auf Nachbarhäuser, von denen einige "zwei Etagen höher" seien, als es der Baustufenplan vorsieht. Nachbar John Kreuschmer sieht das anders: "An die Höhenlinie halten sich alle." Mehrere Nachbarn hätten sich wegen des Bauvorhabens bereits einen Anwalt genommen. Das überlege er jetzt auch. "Hinnehmen werde ich das auf keinen Fall", so Kreuschmer.

Die Eigentümerin wartet derweil auf die Antwort des Bezirksamtes, rechnet spätestens für September damit. "Der Abbruch des Gebäudes ist uns unter der Auflage, ein neues zu errichten, genehmigt worden", sagt sie. Andreas Aholt, Sprecher des Bezirksamtes, antwortet hingegen auf Anfrage: "Es handelt sich bislang lediglich um eine Bauvoranfrage, die noch geprüft werden muss. Ein Bauantrag ist noch nicht gestellt."