Es gibt neue Hoffnung für die El Osmans, aus der ewigen Warteschleife als "Geduldete" zu entkommen: Von September an soll das neue Gesetz zu "Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung" greifen. Konkret heißt das, dass alle Personen, die mindestens acht Jahre auf diese Weise in Deutschland leben, eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre beantragen können. Nach individueller Prüfung besteht sogar die Möglichkeit, sie unbefristet zu erteilen. Voraussetzung dafür sind neben Straffreiheit und einem Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung allerdings auch ein fester Job und "einfache" Deutschkenntnisse.

Nach Schätzung der Bundesregierung leben heute etwa 27 000 Menschen in Deutschland, die länger als acht Jahre den Status "geduldet" haben. Die Ausländerbehörden der Länder bezweifeln laut einer Meldung vom Mediendienst Integration allerdings, dass die nötigen Prüfungen schon im September möglich sind: Zu viele Änderungen des seit zehn Jahren diskutierten Gesetzes hätten zur Folge, dass die Mitarbeiter zunächst umfangreich geschult werden müssten. Und: Vor den Sommerferien sei es nicht mehr möglich gewesen, Konzepte zur Umsetzung zu entwickeln.