Bergedorf (bb). Erleichterung bei der von Abschiebung bedrohten syrischen Familie Mohamad.

Bergedorf (bb). Erleichterung bei der von Abschiebung bedrohten syrischen Familie Mohamad:
Obwohl der Eingabenausschuss der Hamburger Bürgerschaft dem "Begehren nach Sach- und Rechtslage nicht entsprochen" hat, wie es in einem aktuellen Bericht heißt, darf die Familie vorerst in Bergedorf bleiben. Zunächst soll eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Änderung der Dublin-III-Verordnung abgewartet werden.

Für die Betreuerin der Familie, Agnes von Alvensleben, ist das ein kleiner Erfolg: "Da die Entscheidung des Gerichts vermutlich länger auf sich warten lässt, haben wir einen Aufschub errungen." Die Duldung von Amad (18), seiner Schwester (13) und seinen Eltern Fairouz (38) und Selaheddin (48) wurde gestern um zwei Wochen verlängert. Warum nur für so kurze Zeit, kann Christian Martens, Sprecher des Einwohner-Zentralamtes, aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sagen. "Generell ist das vom Einzelfall abhängig. Wenn zum Beispiel eine Rückführung beabsichtigt ist, fällt die Duldungserlaubnis oft kürzer aus", sagt Martens.

Die Mohamads, die in der Flüchtlingsunterkunft am Curslacker Neuen Deich I leben, bangen seit Monaten um ihren Verbleib in Deutschland. Weil die Syrer über Zypern nach Deutschland kamen, sollen sie in das Ersteinreiseland zurückgeschickt werden. Doch weil es für sie dort keine Perspektiven gibt, will die Familie in Deutschland bleiben.

Unterstützung erfährt sie dabei unter anderem von Conrad Schoo. Der Schüler spielt gemeinsam mit Amad bei der TSG Bergedorf Fußball und hat mithilfe einer Online-Petition knapp 19 000 Unterschriften gegen die Abschiebung gesammelt. Anfang Juni übergab er die Listen an Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit im Rathaus.

Seitdem sind auch einige Bürgerschaftsabgeordnete auf den Fall aufmerksam geworden. Während die meisten Mitglieder von SPD, CDU und Grünen eine Stellungnahme verweigern, stimmt Stephan Jersch von den Linken aus Bergedorf der Forderung der Petition zu. Auf der entsprechenden Internetseite schreibt er: "Wer den Weg in die Bundesrepublik Deutschland gefunden hat und zudem Terror in Syrien entfliehen konnte, dem sollte man die Hand reichen und willkommen heißen."

Wenn zum Beispiel eine Rückführung beabsichtigt ist, fällt die Duldungserlaubnis oft kürzer aus. Christian Martens, Sprecher Einwohner-Zentralamt