Von Gerrit Pfennig

Bergedorf.
Bei Bernd L. (47) war die Erleichterung gestern groß. Der Chemie-Lehrer setzte sich vor dem Amtsgericht Bergedorf gegen den Vorwurf der Staatsanwaltschaft zur Wehr, dass er im Dezember mit einem Chemie-Experiment am Luisen-Gymnasium fahrlässig einen schweren Brand verursacht habe. Der Prozess endete mit einem Freispruch.

Es war der 19. Dezember, als L. seinen Schülern das Experiment vorführte. Der Lehrer ließ dabei Zinkpulver und Natronlauge reagieren, um Cent-Stücke mit einer silbrig-goldfarbenen Legierung zu versehen. Doch am Ende brannte der Raum, in dem er die Überreste entsorgt hatte, vollkommen aus. Schaden: 67 000 Euro. Die Staatsanwaltschaft erließ einen Strafbefehl über 50 Tagessätze - eine Geldstrafe von 5000 Euro.

Der 47-Jährige betonte vor Gericht, dass er sich nichts vorzuwerfen habe - schließlich habe er sich an die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gehalten, die in einer Tabelle klar regelt, wie Gefahrstoffe im Unterricht zu entsorgen sind. Demnach kann das Zink im Restmüll entsorgt werden.

Er habe die Lauge am Zinkpulver nach dem Versuch mit Säure neutralisiert, das Pulver mehrfach gespült und auf Papier getrocknet, sagte der Lehrer und fügte hinzu: "Heiß war das Pulver nicht." Der Brand habe ihn selbst überrascht - so etwas habe er in seinen 15 Jahren Berufserfahrung noch nicht erlebt.

Staatsanwältin Schekahn fragte deshalb, ob der Lehrer das Pulver nicht in einem feuerfesten Mülleimer hätte entsorgen müssen. "Es gab damals nur Kunststoff-Mülleimer bei uns", so Bernd L. Inzwischen habe die Schulleitung eine feuerfeste Version aus Metall anschaffen lassen. "Wir arbeiten zudem nur mit stabilisiertem Zink. Eine Selbstentzündung ist sehr unwahrscheinlich", erläuterte der Lehrer.

Die Staatsanwältin wollte das nicht gelten lassen. Sie forderte am Ende 55 Tagessätze, was einer Geldstrafe von 5500 Euro entspricht. "Was hätte mein Mandant anderes machen können? Es ist schicksalhaft, und es gibt leider bestimmte Dinge, die nicht aufgeklärt werden können", konterte hingegen Matthias Maack, der Anwalt des Lehrers. Er forderte einen Freispruch: "Es wundert mich, dass weiter eine Verurteilung forciert wird."

Strafrichter Moritz folgte der Einschätzung des Anwalts. Bernd L. habe sich klar an die Richtlinien gehalten. "Es ist denkbar, dass sich noch andere chemische Stoffe im Mülleimer befanden." Leider habe es keine detaillierte Brandermittlung der Polizei gegeben, weil die Ursache naheliegend gewesen sei, so Moritz. Er sprach L. frei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt. Der Chemie-Lehrer zeigte sich dennoch erleichtert: "Für mich ist es in meinem Beruf eine große Entlastung, dass ich mich an solche Richtlinien halten kann."