Bergedorf (tv). Zwei Jahre Haft, ausgesetzt auf eine Bewährungszeit von drei Jahren - so lautet das gestrige Urteil des Bergedorfer Schöffengerichts gegen den 29-jährigen Messerstecher Stefan A. aus Neuallermöhe.

Bergedorf (tv). Zwei Jahre Haft, ausgesetzt auf eine Bewährungszeit von drei Jahren - so lautet das gestrige Urteil des Bergedorfer Schöffengerichts gegen den 29-jährigen Messerstecher Stefan A. aus Neuallermöhe.
Das Gericht unter Vorsitz von Amtsrichter Günter Stello sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinem Besucher Tobias M. in der Nacht zum 4. August 2014 im Treppenhaus am Ebner-Eschenbach-Weg 41 ein Küchenmesser in den Oberleib gerammt und ihn dabei lebensgefährlich verletzt hat (bz berichtete).

Zuvor hatte es in der Wohnung von A. eine Auseinandersetzung um ein Haschisch-Rauchgerät ("Bong") gegeben. Dieses hatte das spätere Opfer M. kurzerhand aus der Wohnung des angeklagten A. entwendet und ins Treppenhaus mitgenommen, nachdem dieser sich geweigert hatte, mit ihm zusammen Haschisch zu rauchen.

Mit seinem Urteil entsprach das Gericht dem Plädoyer des Staatsanwalts. A.s Verteidigerin hatte Freispruch gefordert, favorisierte die Version, nach der der Angeklagte mit drei Messern in der Hand auf Socken im Treppenhaus ausgerutscht sei und beim Fall auf das Opfer diesem versehentlich das Messer in die Brust gerammt habe.

"Wer ausrutscht, fällt nach hinten und nicht nach vorn", erklärte Richter Stello. "Und er versucht reflexartig, sich abzustützen, anstatt im Fall die Hände hochzureißen und einen anderen mit dem Messer in die Brust zu treffen. Sie haben vorsätzlich zugestochen, und das ist schwere Körperverletzung. Dafür wäre auch eine längere Haftstrafe denkbar. Zwei Jahre ist aber die höchste Strafe, die wir auf Bewährung aussetzen können. Das wollen wir Ihnen nicht verwehren, denn Sie sind nicht vorbestraft und haben an Ihrer Tat schon selbst schwer gelitten."

"Wer ausrutscht, fällt nach hinten und nicht nach vorn" Günter Stello, Vorsitzender Richter des Schöffengerichts