Bergedorf
(rpf)
. "Da bewegen Sie sich auf ganz dünnem Eis!": Götz Schwerin, Richter am Amtsgericht Bergedorf, fand gestern deutliche Worte für die Arbeit der Polizei. Der Grund waren herbe Fehler, die zur Einstellung des Verfahrens gegen den Bergedorfer Kim S. (33) führten, der wegen "Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht unerheblicher Menge" angeklagt war.

Ein Anwohner im Karlshof hatte im Oktober 2014 Marihuana-Geruch aus einer Nachbarwohnung gerochen. Bereitschaftspolizisten fanden bei der Wohnungs-Durchsuchung 32,4 Gramm Cannabis - von Marihuana bis zu Cannabis-Samen. Die Staatsanwaltschaft erließ einen Strafbefehl über 850 Euro, Kim S. setzte sich zur Wehr.

"Die Durchsuchung war rechtswidrig und nicht verwertbar", betonte Uwe Maeffert, Rechtsanwalt des Angeklagten zu Beginn der Verhandlung - und er sollte recht behalten. Das, was folgte, war ein Fiasko für die Polizei.

Er könne sich nicht erinnern, Kim S. über seine Rechte belehrt zu haben, sagte der Bereitschaftspolizist Enrico R. (31). Das Problem: Auch in seinem Bericht steht davon nichts, genannt ist auch nicht eine mögliche "Gefahr im Verzug", die eine Durchsuchung gerechtfertigt hätte. R. verwies auf den Beamten Thomas M. (58) vom Kriminaldauerdienst, der die Maßnahme angeordnet habe.

Doch auch der 58-Jährige hatte nichts niedergeschrieben, konnte sich nicht mehr erinnern. "Sie haben eine Dokumentationspflicht", kritisierte der Richter. Er stellte das Verfahren ein - die Kosten trägt der Staat.

Anwalt Maeffert sieht sich bestätigt: "Die Polizei steht längst nicht mehr hinter der 'Prohibition' gegen Marihuana-Konsumenten". Es sei bekannt, dass Richter und Staatsanwälte keine Durchsuchung wegen Marihuana-Geruchs anordnen.