Lohbrügge (stri). Nun hat der Puff in den Amtlichen Anzeiger gefunden: Die Änderung des B-Plans Lohbrügge 68 betrifft das letzte asphaltierte Stück des Havighorster Weges, wo Bergedorfs Stadtplaner in Nachbarschaft zu den Kleingärtnern eine Vergnügungsstätte erlauben wollen.

Lohbrügge (stri). Nun hat der Puff in den Amtlichen Anzeiger gefunden: Die Änderung des B-Plans Lohbrügge 68 betrifft das letzte asphaltierte Stück des Havighorster Weges, wo Bergedorfs Stadtplaner in Nachbarschaft zu den Kleingärtnern eine Vergnügungsstätte erlauben wollen.
Deren Zweck darf "auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet" sein - wohlgemerkt, um andernorts im Bezirk derlei Unsittliches verbieten zu können.

Aufgeschreckt waren die Politiker durch die Anfrage eines Unternehmers nach einem 1000 Quadratmeter großen Bordell. Jetzt aber muss er sich mit weniger zufriedengeben: Nur 400 Quadratmeter Geschossfläche sind erlaubt. Und das alles möglichst versteckt hinter zwei Meter hohen Hecken und ohne werbende Blinklichter.

Ob sich diese "Besondere Festsetzung" im Plangebiet noch rechnet, wird sich zeigen. Hinter dem Puff darf noch eine "nicht-kerngebietstypische Vergnügungsstätte" Platz finden. Darunter sind etwa Spielhallen oder Wettbüros zu verstehen, Billard-, Dart- oder Kickerbars. Diese Ausweisung soll nach Aussage der Verwaltung das übrige Gewerbegebiet von solcher Nutzung freihalten.

Wie berichtet, hatten sich Anwohner, Kleingärtner und auch Kindergärten gegen das "Rotlicht-Milieu" gewehrt und im Rathaus eine Unterschriftenliste eingereicht - allerdings erfolglos.