Von Carsten Neff und Gerrit Pfennig

Lohbrügge.
Der Missbrauch des siebenjährigen Mädchens vor zehn Tagen auf einem Spielplatz südlich der Goerdeler Straße (wir berichteten) hat durch die brutale Tötung des bislang einzigen Verdächtigen eine neue Brisanz bekommen. Der Redaktion liegt der Haftbefehl gegen Jerzy Polewaczyk vor. Er wurde nach vier Tagen Untersuchungshaft wegen mangelndem dringenden Tatverdachts entlassen. Wenig später schlug ein Unbekannter dem 51-jährigen Polen den Schädel ein.

Was geschah genau am 13. April auf dem kleinen Spielplatz am Bille-Wanderweg? Gegen 17 Uhr trifft die siebenjährige M. direkt bei den Parzellen der Gartenfreunde am Bornmühlenweg auf den Sex-Täter. Das Mädchen spielte dort mit einem Freund und sprach den Mann an, der mit dem Fahrrad vorbei kam. Die Siebenjährige fragte ihn, ob er vielleicht ihr verlorenes Handy gefunden habe.

Statt darauf zu reagieren, öffnete der Mann seine Hose, forderte M. in rüdem, bestimmenden Ton auf, sein Geschlechtsteil zu berühren. Das Mädchen wollte weglaufen, doch der Mann packte sie an der Schulter, zwang sie dazu. Als die Siebenjährige weinte, ließ der Täter von ihr ab und radelte davon. Eine Spaziergängerin bemerkte die weinende M., rief die Polizei.

Diese fand den 51-jährigen Jerzy Polewaczyk in einem Gebüsch. Zwar hatte er kein Fahrrad, doch die Täterbeschreibung (40 bis 50 Jahre alt, 1,70 Meter groß, Baseballkappe und Jacke mit Reflexstreifen) passte weitgehend. Die Staatsanwaltschaft erwirkte wegen akuter Fluchtgefahr einen Haftbefehl.

Darauf legten die Ermittler der Siebenjährigen ein Dutzend Fotos unterschiedlicher Männer vor, darunter auch das des Festgenommenen. Sie erkannte ihn nicht. Ein Fahrrad wurde nie gefunden. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.

"Krys" (37), der beste Freund des Toten, versteht die U-Haft nicht: "Es bestand keine Fluchtgefahr. Er hat doch seinen Sohn, Schwiegertochter und Enkelin hier wohnen." Im Haftbefehl steht dagegen, der Verdächtige habe "keine bekannten gefestigten familiären und sozialen Bindungen". "Krys" glaubt ohnehin an die Unschuld seines Kumpels.

Die Ermittlungen im Missbrauchsfall gehen weiter. "Gegen einen Toten können wir nicht ermitteln. Das sieht die Strafprozessordnung nicht vor", sagt Oberstaatsanwältin Nana Frombach. Man gehe deshalb nun ergebnisoffen allen weiteren Spuren nach: Möglicherweise läuft der Sex-Täter weiter frei herum.