Köln/Bergedorf (kna/bb). Wegen des Oben-ohne-Protestes im Kölner Dom wird sich Femen-Aktivistin Josephine Witt aus Bergedorf am 2. Juni erneut vor Gericht verantworten müssen.

Köln/Bergedorf (kna/bb). Wegen des Oben-ohne-Protestes im Kölner Dom wird sich Femen-Aktivistin Josephine Witt aus Bergedorf am 2. Juni erneut vor Gericht verantworten müssen.
An diesem Tag steht das von ihr angestrebte Berufungsverfahren am Kölner Landgericht an. Das Kölner Amtsgericht hatte die zur Tatzeit 20-Jährige im Dezember wegen grober Störung der Religionsausübung in der Weihnachtsmesse 2013 zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Sie war auf den Altar des Kölner Doms gesprungen und hatte ihren Oberkörper entblößt, auf dem "Ich bin Gott" stand. Bei dem Prozess könnte es abermals um die Frage gehen, ob Witt nach dem Strafrecht für Erwachsene oder für Heranwachsende beurteilt werden soll. Der Amtsrichter Gerd Krämer hatte sich damals gegen eine Anwendung des milderen Jugendstrafrechts entschieden.