Prozess: Masseur (35) wegen tätlicher Beleidigung auf sexueller Basis verurteilt

Diese "Ganzkörpermassage" verlief offenbar ganz anders als gebucht und erhofft. "Erst hat er mein Tattoo über dem Po betatscht, als ich auf dem Bauch lag, dann unter dem Slip meine Pobacken durchgeknetet." Unter Tränen, manchmal stockend, aber klar und detailliert schilderte Zeugin und Opfer Angelika B. (50, alle Namen geändert) gestern vor dem Amtsgericht das Geschehen in einem Bergedorfer Nagel- und Massagestudio. Angeklagt war der Masseur Thuy Tien G. (35) wegen tätlicher Beleidigung auf sexueller Basis. "Nein, da nicht!", habe sie gesagt, als der Masseur auch die intimsten Zonen berührte, "aber er hat nicht aufgehört." Noch am selben Abend des 13. September 2014 erstatte die Kundin Strafanzeige.

"Das ist alles erlogen", setzte sich G. mithilfe seines vietnamesischen Dolmetschers zur Wehr. "Ich bin überzeugter Buddhist und würde so etwas niemals tun. Und ich bin Vietnamese, für uns sind ältere Menschen im besonderen Maß Respektspersonen. Diese Frau könnte doch fast meine Mutter sein. Unsere Massagebehandlung ist asiatisch, mit Akupressur. Da wird bei jedem Druckpunkt auf das Einverständnis des Patienten geachtet."

Angelika B. schildert es gänzlich anderes: "Als ich noch einmal sagte, er soll aufhören, meine er: ,Ihr europäischen Frauen denkt immer nur, das ist nur für eure Männer da. Muss aber alles gut massiert werden, damit ihr viel Spaß im Bett habt.' Danach war ich in Schockstarre, habe nur noch gehofft, dass es aufhört."

Gegen die Schilderung der Zeugin sprach, dass sie beim anschließenden Bezahlen kein Wort der Beschwerde fallen ließ und zu den 78 Euro für Fingernagelbehandlung und Massage auch noch zwei Euro Trinkgeld gab. Das bestätigten als Zeugen die Ehefrau und der Schwager des Angeklagten, die als Betreiber des Studios zur Tatzeit dort am Empfang waren. Nicht ganz stimmig war auch B.s Erinnerung, die Tür zum Massageraum sei während der Behandlung abgeschlossen gewesen. "Das ist sie nie, der Schlüssel liegt woanders", so die Betreiber.

Richter Günter Stello glaubte dennoch im großen Ganzen der Version der Zeugin, die den Angeklagten zuvor nicht gekannt hatte: "Ihre Schilderung ist überzeugend und detailreich. So etwas fantasiert eine gestandene Frau von 50 Jahren sich doch nicht zurecht." Das Urteil folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft: 60 Tagessätze Geldstrafe à 10 Euro.