Statistik: 967 Autofahrer fuhren einfach weg - Polizei warnt: Das ist eine Straftat

Es gilt als Kavaliersdelikt: Wer mit seinem Auto die Stoßstange eines anderen Wagens berührt oder leicht an Außenspiegel oder Blech vorbeischrammt, fährt gern weiter - ist ja vermeintlich kaum was passiert. Doch die angebliche Bagatelle wächst sich immer mehr zu einem Problem aus: 967 Unfälle mit Flucht, überwiegend Parkrempler, wurden 2014 im Bezirk Bergedorf festgestellt - wieder mehr als 2013 (939 von 3228 Unfällen). Die Tendenz ist in Bergedorf seit Jahren steigend.

"Unfälle mit Flucht sind eine Straftat", stellt ein Beamter der Verkehrsstaffel Süd fest. Anders als in südlichen Ländern wie Italien oder Frankreich, wo leichte Blechberührungen als normales Parkmanöver durchgehen, muss in Deutschland in solchen Fällen stets die Polizei gerufen werden. Wer flüchtet, macht sich nach Paragraf 142 Strafgesetzbuch schuldig.

Die Chance, erwischt zu werden, schätzen viele geringer ein als sie ist. Denn die Aufklärungsquote lag in den vergangenen Jahren relativ konstant bei 40 Prozent. Besonders in Fällen mit schweren Folgen scheuen die Ermittler der Verkehrsstaffel keinen Aufwand. Dann werden auch die Aufzeichnungen nahe gelegener Videokameras überprüft, Zeugen befragt, Beweismittel wie Lackreste sichergestellt. Wo es Ermittlungsansätze wie etwa Kennzeichen-Fragmente gibt, werden diese zurückverfolgt.

Führerscheinentzug, Punkte, Geldstrafen drohen flüchtigen Unfallfahrern; im Wiederholungsfall sind sogar Haftstrafen möglich. "Deshalb sollten Autofahrer in solchen Fällen immer die Polizei rufen", rät der Beamte. Das hat auch den Grund, dass mögliche weitere Vergehen wie das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss festgestellt werden können. Auch wer es aus triftigen Gründen sehr eilig hat, solle die Polizei rufen und das weitere Vorgehen absprechen.