lkay T. trotz offener Fragen verurteilt

Bis zuletzt blieben etliche Detailfragen ungeklärt, für eine Verurteilung reichten die Beweise dann aber doch. Wegen räuberischer Erpressung hat das Amtsgericht Bergedorf gestern einen 26 Jahre alten Zuhälter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ilkay T. einer Prostituierten mit Schlägen gedroht hatte, sollte sie ihm nicht 3000 Euro als "Abstecke" bezahlen.

Ausgangspunkt der Tat war das im Juni 2014 abgebrannte Bordell "My Night Club" an der Kurt-A.-Körber-Chaussee. Sarah L. schaffte dort für Ilkay T. an, beschloss dann aber, aus dem Milieu auszusteigen. Der Ausstieg allerdings sollte sie 3000 Euro kosten - genau die Summe, die Ilkay T. ihrem vorherigen Zuhälter als Ablösesumme gezahlt hatte. Sollte sie dem nicht nachkommen, würde er ihr "auf die Fresse hauen", so die 21-Jährige. Aus Angst ließ sie Ilkay T. dann auch eine erste Anzahlung von 300 Euro zukommen.

Wann diese Summe gezahlt wurde? Über wen und wo? Wie lange Sarah L. überhaupt für Ilkay T. als Prostituierte arbeitete? Und zu welchen Konditionen? Diese Fragen konnte Sarah L., die mittlerweile im Zeugenschutz- programm betreut wird, beim ersten Verhandlungstag nur unzureichend beantworten. Wie sich nach der gestrigen Zeugenaussage des damals ermittelnden Polizeibeamten herausstellte, taten sich sogar einige Widersprüche auf.

Doch während für Verteidiger Tim Burkert die Zeugin damit unglaubwürdig war und er einen Freispruch für Ilkay T. forderte, hatte Richter Moritz keine Zweifel an dem grundsätzlichen Tatgeschehen. "Auch uns sind die Abweichungen nicht verborgen geblieben. Aber in der Schilderung des Kerngeschehens war die Zeugin ausreichend konstant", betonte er. Da Ilkay T. zwar bereits wegen Körperverletzung vorbestraft, aber nur zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, verhängte Moritz dieses Mal eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.