Wahlkampf - Lustig, aber: Wer Kandidaten-Fotos verfremdet, macht sich strafbar

Selbsternannte Witzbolde haben es bei diesem Bürgerschaftswahlkampf offenbar besonders auf die Nasen der Kandidaten und Spitzenpolitiker abgesehen. Wer aufmerksam durch Bergedorf flaniert, findet etwa Plakate mit SPD-Kandidatin Peri Arndt und knallroter Clownsnase (passend zum Lippenstift) am CCB. Die Spitzenkandidatin der Grünen, Katharina Fegebank, bekam am Sander Damm/Vierlandenstraße den kunterbunten und längst nicht mehr aktuellen Sticker eines Computerherstellers auf den Riecher verpasst. Und auch an Peter Altmaier (CDU) ging der Kelch nicht vorbei. Der Kanzleramtsminister weilte nur einen halben Tag in Bergedorf, eine knappe Woche hingen die Plakate - Zeit genug, ihm eine exhibitionistisch anmutende Figur des US-Künstlers Keith Haring auf die Nase zu stempeln.

Spaß beiseite: Wer Wahlplakate auf diese oder andere Art und Weise entstellt, verfremdet oder beschädigt, macht sich strafbar. Wer erwischt wird, dem drohen Geldstrafen oder sogar bis zu zwei Jahre Haft wegen Sachbeschädigung. "Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert", heißt es im Strafgesetzbuch. Eine Anzeige gegen Unbekannt bringt aber laut Hamburger Polizei fast nie etwas - entsprechend werden nur wenige Fälle von den Parteien angezeigt.

Bergedorf allerdings hat sich schon einmal als gefährliches Pflaster erwiesen. Nicht ganz unbeteiligt daran war der CDU-Bezirksabgeordnete und leidenschaftliche Polizist Jörg Froh. Nachdem vor der Bundestagswahl im Mai 2014 ein CDU-Plakat mit Kanzlerin Angela Merkel an der Schiefen Brücke zunächst mit einem roten Punkt und nach dessen Entfernung mit einer Banane "ergänzt" worden war, legte sich Froh in einer leerstehenden Wohnung auf die Lauer - und erwischte den Übeltäter im dritten Anlauf.

Weil dieser den Strafbefehl über 180 Euro nicht zahlen wollte, ging die Sache vor Gericht - und endete mit 120 Euro Geldstrafe - zahlbar nur bei Wiederholungstaten.