Verteidiger rät von Brief ab

Der Messerstecher, der im März 2014 einen 18-Jährigen an der Holtenklinker Straße getötet haben soll, wollte aus der Untersuchungshaft einen Entschuldigungsbrief an die Familie des Opfers schreiben - doch sein Verteidiger Uwe Maeffert untersagte ihm diese Geste. Das kam gestern im Prozess gegen Bernardo B. vor dem Hamburger Landgericht zur Sprache. Der 25-Jährige ist wegen Totschlags angeklagt. Nach einem zunächst nur mit Beschimpfungen und Faustschlägen geführten Streit unter zwei Gruppen soll er dem 18-jährigen Amid F. zweimal ein Messer in den Oberkörper gerammt haben. Das Opfer starb in der Boberger Unfallklinik an hohem Blutverlust.

"Ich hatte im Untersuchungsgefängnis einen Termin mit dem Angeklagten", berichtete die in dem Fall federführende Kriminalbeamtin in der gestrigen Verhandlung. "Herr B. fragte mich, ob er sich mit einem Brief bei der Familie des Opfers entschuldigen sollte. Ich verwies ihn an seinen Anwalt, der aber habe ihm das verboten, sagte Herr B." Uwe Maeffert wollte sich gegenüber unserer Zeitung dazu nicht äußern.

In der gestrigen Verhandlung gab es heftige Auseinandersetzungen zwischen Anwalt Maeffert auf der einen sowie dem Gericht und Staatsanwalt Jan Bornemann auf der anderen Seite. Der Verteidiger erregte sich über die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags gegen die Vorsitzende Richterin. Sie hatte einen Beweisantrag der Verteidigung abgelehnt, Uwe Maeffert wollte sie deshalb für befangen erklären lassen. In dem Antrag ging es um ein mögliches zweites Messer und damit auch um einen möglichen zweiten Täter. Der gerichtsmedizinische Gutachter hatte den Einsatz eines zweiten Messers gegen das Opfer für denkbar gehalten.

Das blutige Drama hatte sich in der Nacht zum 9. März 2014 in Höhe des Pollhofs ereignet. Bernardo B. wurde noch am selben Tag unter dringendem Tatverdacht festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der psychiatrische Gutachter wollte eine verminderte Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat nicht ausschließen. Der Prozess läuft seit dem 9. September 2014; das Urteil wird voraussichtlich erst im Februar ergehen.