Betr.: “Vorsicht vor dem Hütehund“, Bergedorf-Seite vom 19. 7. 2014

Die Boberger Niederung ist in erster Linie ein hochwertiges Naturschutzgebiet, für deren Entwicklung und Pflege die Schafbeweidung eine zentrale Maßnahme darstellt. Alle weiteren Nutzungen haben sich diesem Schutzstatus unterzuordnen und nicht umgekehrt.

Nach unseren Beobachtungen übertrifft die Zahl der im Artikel "Chaoten" genannten Hundehalter, die die Leinenpflicht und das Wegegebot missachten, um ein Mehrfaches jene, die ihren Hund anleinen und auf den ausgewiesenen Wegen bleiben.

Aus den oben genannten Gründen ist es auch nicht möglich, Besucher und Schafherde so zu lenken, dass sie sich nicht begegnen. Im Übrigen ist es unfair, das durch wiederholte Attacken frei laufender Hunde verursachte aggressive Verhalten der Hütehunde im Nachhinein dem Schäfer anzulasten.

Die betreuenden Naturschutzverbände, appellieren an die Besucher mit Hund: Beachten Sie die Leinenpflicht und gehen Sie verantwortungsbewusst mit der Warnung der Umweltbehörde um!

Betreuungsgemeinschaft Horst Schramm, 21035 Hamburg

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