Gericht sieht weiteren Klärungsbedarf

Chaos im Kluch-Prozess: Das Verfahren gegen den Chef des "Dima"-Sportcenters in Lohbrügge entwickelt sich immer mehr zur unendlichen Geschichte. Seit dem 30. Oktober 2013 verhandelt die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Hamburg gegen den 55-Jährigen, der Prozess sollte am 6. Januar 2014 abgeschlossen sein. Inzwischen gab es fast 40 Sitzungstage, das Urteil sollte gestern ergehen. Doch das Gericht sah weiteren Klärungsbedarf, ab 17. Juli sind vier weitere Termine anberaumt.

Der Staatsanwalt wirft Waldemar Kluch räuberische Erpressung und Bedrohung vor. Nach dem Kauf des "Universum"-Boxstalls soll Kluch an mehrere Empfänger per SMS wüste Morddrohungen versendet haben. Empfänger waren der "Universum"-Vorbesitzer Klaus-Peter Kohl, der russische Box-Profi Deniz Boitsov und der armenische Box-Promoter Gagik Khachatryan, der sich ebenfalls um das russische Nachwuchs-Talent bemühte (wir berichteten). Kluch bestreitet die Vorwürfe.

Wie schon am vergangenen Donnerstag äußerte Kluch sich gestern ausführlich zum Kauf des "Universum"-Boxstalls und zu den Begleitumständen des 1,5-Millionen-Deals. Zunächst habe er an ein ertragreiches Geschäft geglaubt. Ende 2012 habe er jedoch erkennen müssen, dass der Vorbesitzer ihn arglistig getäuscht habe. "Herr Kohl hat einen Idioten gesucht und gefunden, der ihm den herunter gewirtschafteten Laden zu einem weit überhöhten Preis abkaufte", sagte Kluch. Doch schon im nächsten Satz betonte er, dass es mit Kohl "keine Probleme" gegeben habe.

Zwei völlig widersprüchliche Aussagen innerhalb von einer Minute - damit hatte das Gericht deutliche Schwierigkeiten. "Erst stellen Sie Herrn Kohl als Betrüger hin, der Sie ruiniert haben soll, dann aber hat es mit ihm überhaupt keine Probleme gegeben", so der Vorsitzende Richter Dr. Bernd Steinmetz.

Seit über einem Jahr sitzt Waldemar Kluch in Untersuchungshaft, inzwischen scheint er deutlich unter der Situation zu leiden. Anders als zu Beginn des Verfahrens wirkt er fahrig und nervös. Alle bisherigen Haftprüfungs-Anträge seiner drei Anwälte hatten keinen Erfolg, jetzt erwägen die Anwälte eine Haftbeschwerde vor dem Oberlandesgericht.