Lohbrügge (cr). Neue Fenster, eine neue Farbe oder sogar ein zusätzliches Stockwerk fürs eigene Haus: Solche Entscheidungen können viele Hausbesitzer in Lohbrügge-Nord bald wohl nicht mehr allein treffen.

Denn um die noch weitgehend ursprüngliche Struktur der 60er-Jahre-Siedlung zu erhalten, soll eine neue Verordnung regeln, was zulässig ist und was nicht.

Diese Verordnung liegt demnächst öffentlich aus: Vom 2. bis zum 17. Juni können Betroffene die Unterlagen mit Planzeichnungen und Begründungen im Rathaus-Anbau, Wentorfer Straße 38a, einsehen - montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr im zweiten Obergeschoss, Vitrine gegenüber Zimmer 213. Stellungnahmen können dann schriftlich eingereicht werden.

Auch das Gestaltungshandbuch liegt aus, nachdem sich die Hausbesitzer der betroffenen Straßen (Fritz-Lindemann-Weg, Schulenburgring-West und -Ost, Fanny-David-Weg, Perelsstraße, Röpraredder, Schärstraße/Häuslerstraße-Nord und -Süd, Harnackring, Max-Eichholz-Ring, Binnenfeldredder, Goerdelerstraße-West und -Ost) künftig richten sollen. Ziel ist es vor allem auch, die Flachdächer der Siedlung zu erhalten und nur bestimmte Dachneigungen zuzulassen.