Neuer Service: Stadtreinigung schickt Sammelfahrzeuge

Jetzt darf der Herbst in Hamburg seine ganze Pracht entfalten: Am Montag beginnt die Stadtreinigung mit ihrem neuen Laub-Service für die Bürger. Erstmals gibt es für jeden Hamburger Stadtteil fünf feste Abholtermine, an denen die Müllwerker gefüllte Laubsäcke von allen Privathaushalten abholen - sofern sie rechtzeitig, möglichst am Abend zuvor - an die Straße gestellt werden. Im Bezirk Bergedorf rollen die ersten Sonderfahrzeuge am 21. Oktober durch Lohbrügge.

Die fünf Abholtermine je Stadtteil erstrecken sich bis kurz vor Weihnachten. Den Bezirk Bergedorf haben sich die Müllwerker in fünf Laubsack-Einsammelareale aufgeteilt. Den Anfang macht jeweils Lohbrügge, wo die Fahrzeuge am 21. Oktober, 4. und 18. November sowie am 2. und 16. Dezember unterwegs sind. Es folgen Neuallermöhe und Billwerder mit den Abfuhrterminen 22. Oktober, 5. und 19. November sowie 3. und 17. Dezember. Zwei Tage darauf kommt Alt-Bergedorf an die Reihe: 24. Oktober, 7. und 21. November sowie 5. und 19. Dezember.

Die Laubsäcke aus dem Landgebiet (mit Ausnahme von Billwerder) werden in zwei Rundtouren abgeholt, zu denen die Stadtreinigung ebenfalls jeweils an fünf Terminen aufbricht. Allermöhe, Altengamme, Curslack, Moorfleet, Neuengamme und Spadenland werden am 23. Oktober, 6. und 20. November sowie 4. und 18. Dezember angefahren.

Die zweite Runde führt durch Kirchwerder, Ochsenwerder, Reitbrook und Tatenberg. Dort werden die an den Straßen abgestellten Laubsäcke am 25. Oktober, 8. und 22. November sowie 6. und 20. Dezember abgeholt.

* Mitgenommen werden ausschließlich die offiziellen Laubsäcke der Stadtreinigung, weil bei ihrem Kauf die fällige Müllgebühr beglichen wird. Die durchsichtigen Exemplare mit hellblauem Aufdruck fassen 100 Liter. Sie sind für 50 Cent pro Stück auf allen Recyclinghöfen, bei der mobilen Problemstoffsammlung und in den Filialen der Drogeriekette Budnikowsky zu bekommen. Wer andere Säcke mit Laub befüllt und an die Straße stellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Denn Müll darf nicht an öffentlichen Wegen abgelegt werden. Wer das missachtet, muss mit einem Ordnungsgeld rechnen.