Bergedorf. “Gleich der erste Fausthieb war ein Monsterschlag, der hat mir das Gesicht zertrümmert“, sagt Wulf T. und ist hörbar um Sachlichkeit bemüht. Der 32-jährige Angestellte aus Bergedorf sagt als Zeuge im Strafprozess vor dem Bergedorfer Amtsgericht aus.

Seine Ausführungen sind für Richter Götz Schwerin, Anwälte und Publikum mitunter schwer zu verstehen. Wulf T. spricht stockend, hin und wieder undeutlich. Seelisch und körperlich leidet er noch schwer an den brutalen Misshandlungen in der Nacht zum 14. Januar dieses Jahres.

An diesem Abend besuchte Wulf T. mit seinem Kumpel Dennis Z. (24) die Restaurantkneipe "Lavastein" an der Serrahnstraße. Dort am Tresen trafen die beiden auf die nun wegen schwerer Körperverletzung angeklagten Tobias W. (26) und Michael P. (25) aus Lohbrügge. "Zwischen uns entstand eine ganz normale Unterhaltung", beschrieben gestern im Gerichtssaal Wulf T. und Dennis Z. einvernehmlich. Tobias W. sei ein bisschen angetrunken und laut gewesen, von Bedrohung aber keine Spur.

Beim gemeinsamen Rauchen draußen vor der Tür passiert es dann. Tobias W. spricht das Thema Kampfsport an, hält dann T.'s Hand fest. Z. fordert ihn auf loszulassen, und plötzlich springt P. auf, schmettert T. mit diesem "Monsterschlag" zu Boden. Dann fängt auch Z. ein paar Kopfschläge von P., flüchtet zurück ins Lokal, um Hilfe zu holen. T., so dessen gestrige Aussage, wird am Boden noch mehrfach getreten und geschlagen. Danach flüchten die beiden Täter, werden aber von der Polizei aufgegriffen.

T. erlitt bei dem Angriff Dutzende von Jochbein- und Kiefernbrüchen, das Nasenbein riss von der Wurzel. Noch heute ist er krankgeschrieben, die Implantate schmerzen, er leidet unter Taubheitsgefühlen, Seh- und Gleichgewichtsstörungen, Schweißausbrüchen und Panikattacken. "Mein ganzes Leben ist in Frage gestellt", sagt er, auch mit dem Abitur auf dem zweiten Bildungsweg wird es nun wohl nichts.

"Da war eine Waffe im Spiel", meinte der Arzt, der ihn im UKE operierte. "Mit bloßen Händen kann man so viel nicht anrichten." Auch eine Polizeibeamtin, die P. auf der Serrahnbrücke stellte, will einen glänzenden Gegenstand in seiner Hand gesehen haben, den dieser dann möglicherweise ins Wasser warf. Ein Polizeitaucher-Trupp suchte Tage später aber vergeblich nach einem Schlagring oder Ähnlichem im Serrahn. Die Angeklagten bestreiten den Einsatz einer Waffe, der Prozess wird am 20. Juni fortgesetzt.